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Balve. Der Rat der Stadt Balve hat in seiner Sitzung am 21. März 2018 beschlossen, einen Lärmaktionsplan gem. § 47 d Bundesimmissionsschutzgesetz aufzustellen, und zwar für die Straßen B 229 (teilw.) und B 515.

Um alle Aspekte im Lärmaktionsplan berücksichtigen zu können, wird im Rahmen einer Öffentlichkeitsbeteiligung den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gegeben, Problembereiche zu melden und Ideen, Wünsche und Lösungsvorschläge bei der Stadt Balve einzureichen.

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Diese Öffentlichkeitsbeteiligung findet in der Zeit 9. Mai bis einschließlich 11. Juni 2018 statt. Während dieser Zeit kann der Zwischenbericht zum Lärmaktionsplan auf den Internetseiten der Stadt Balve unter www.balve.de abgerufen werden.

Stellungnahmen sind an den Bürgermeister der Stadt Balve, Postfach 1363, 58797 Balve, oder per E-Mail an post@balve.de zu richten.

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Es wird darauf hingewiesen, dass nur fristgerecht eingereichte Stellungnahmen bei der weiteren Lärmaktionsplanung berücksichtigt werden können.

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