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Balve/Neuenrade. (pmk). Die Masern breiten sich weiter aus. Ausgehend von 31 Fällen in Kierspe und Meinerzhagen bis Ende Januar wurden vier weitere Fälle gemeldet. Das Gesundheitsamt des Märkischen Kreises rät, den Impfstatus zu überprüfen.
Um Aufklärung zu leisten und die Infektion einzudämmen, bemüht sich das Gesundheitsamt des Märkischen Kreises, die Kontaktpersonen der Masernerkrankten ausfindig zu machen. Bei den neuen Meldungen lässt sich allerdings kein direkter Bezug zu den bisher bekannten Infektionsquellen herstellen. Von einer Dunkelziffer ist auszugehen.

Masern sind hochinfektiös und werden als Tröpfcheninfektion übertragen. Schwere Krankheitsverläufe mit bleibenden Schäden, Behinderung oder Tod sind möglich. Jeder Einzelne kann jedoch selbst etwas tun, um sich zu schützen: „Überprüfen Sie Ihren Impfschutz und den Ihrer Kinder“, rät Christian Ternette vom Fachdienst Gesundheitsschutz und Umweltmedizin. Wer die Masern bereits durchlaufen hat, gilt lebenslang als immun.

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Kinder werden nach der Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission am Robert-Koch Institut zweimalig im Mindestabstand von 4 Wochen geimpft, diese beiden Kombinationsimpfungen Masern-Mumps-Röteln-(Varizellen) sind in der Regel mit 24 Monaten abgeschlossen.
Auch Erwachsene  sollten, falls ungeimpft oder bei unbekanntem Impfstatus, vorsorglich eine einzelne Impfung bei ihrem Hausarzt wahrnehmen. Sollte die Infektion bereits unwissentlich durchlaufen sein, oder wurden bereits Impfungen empfangen, wäre eine erneute Impfung dadurch nicht mit einem gesundheitlichen Risiko verbunden. Eine Impfung in der Schwangerschaft ist nicht möglich.

Bei Verdacht auf eine Masernerkrankung sollte der Patient  vor dem Besuch beim Arzt oder im Krankenhaus telefonisch angelmeldet werden, damit dort besondere Vorkehrungen getroffen werden können. Kein Aufsuchen allgemeiner Wartebereiche, keine Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs, Menschenansammlungen meiden bis zum Vorliegen der ärztlichen Diagnose, empfiehlt das Gesundheitsamt. Die Ärzte sind verpflichtet, dem Märkischen Kreis eine Infektion mit Masern unverzüglich zu melden.

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Eine positive Nachricht hat das Kreisgesundheitsamt: In Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen oder Kindergärten musste es bisher noch nicht tätig werden. Es bestehen gesetzliche Meldepflichten der Sorgeberechtigten bei Krankheit und Krankheitsverdacht gegenüber der Gemeinschaftseinrichtung. Dies gilt auch bei Erkrankungen im gemeinsamen Haushalt.

Auch die Gemeinschaftseinrichtung ist verpflichtet, eine Masernerkrankung beim Kreisgesundheitsamt zu melden. Sollte dann keine vollständige Immunität bei Kontrolle der Impfbücher durch das Gesundheitsamt nachgewiesen werden, erfolgt ein Ausschluss der Kontaktpersonen aus der Gemeinschaftseinrichtung für mindestens 14 Tage.

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