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Werdohl. Bei einer Verfolgung und Festnahme wurde heute (Mittwoch) Vormittag ein Polizeibeamter verletzt. Ein 28-jähriger Werdohler wurde vorläufig festgenommen.

Einer Streifenwagen-Besatzung war kurz nach 8 Uhr auf dem Nordheller Weg ein Pkw aufgefallen, der vor ihnen her fuhr. Plötzlich bog der Wagen in die Rodtstraße ab und beschleunigte, um dann abrupt stehen zu bleiben. Die Fahrertür öffnete sich, der Fahrer blickte kurz auf den Streifenwagen und rannte weg.

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Die Polizeibeamten stiegen ebenfalls aus, um ihn zu verfolgen und forderten den Mann zum Stehenbleiben auf. Stattdessen lief der Fahrer um einen Häuserblock herum und auf den Nordheller Weg in Richtung Stadtmitte. Dort verloren die Verfolger den Blickkontakt. Kurze Zeit erblickten sie ihn im Waldstück zwischen Dammstraße und Nordheller Weg.

Es folgte eine erneute Verfolgung zu Fuß, bis die Polizeibeamten den Mann stellen konnten. Mit aller Gewalt versuchte er, sich gegen das Anlegen von Fesseln zu wehren. Auf dem Weg zum Funkstreifenwagen ließ er sich mehrfach auf den Waldboden fallen.

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Einen Grund für die Flucht bemerkten die Polizeibeamten gleich beim ersten Kontakt: Der Mann roch nach Cannabis. Ein Arzt nahm ihm auf der Werdohler Wache eine Blutprobe ab.

Ein zweiter Grund für die Flucht offenbarte sich bei der Abfrage der Fahrerlaubnis: Die war dem Werdohler bereits vor einigen Monaten endgültig entzogen worden. In seinem Portemonnaie steckte ein zerrissener Führerschein, den die Polizei beschlagnahmte. Ein Polizeibeamter hat bei der Festnahme eine Verletzung davon getragen, die im Krankenhaus ambulant behandelt werden musste. Er ist vorläufig nicht dienstfähig.

Bei der Durchsuchung des fluchtartig verlassenen Pkws fand die Polizei weitere Betäubungsmittel und Verpackungen. Die Polizei ermittelt nun wegen Widerstands gegen Vollzugsbeamte, Fahren ohne Fahrerlaubnis und unter Drogeneinfluss sowie wegen des Besitzes von Drogen.

Der Wagen, mit dem der 28-Jährige unterwegs war, gehörte  ihm nicht. Gegen den Halter des Pkws wurde eine Anzeige geschrieben wegen des Verdachts, dass er einer anderen Person ohne Fahrerlaubnis seinen Wagen überlassen hat.

 

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