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Arnsberg. Bei einer Verkehrskontrolle in der Nacht zum Sonntag kontrollierte die Polizei eine 19-jährige Autofahrerin auf der Rosenberger Straße. Hierbei stellte sich heraus, dass die junge Arnsbergerin unter Alkoholeinfluss stand.

Obwohl für unter 21-jährige Fahrzeugführer ein absolutes Alkoholverbot am Steuer gilt, ergab der Test einen Wert von etwa 0,3 Promille. Auf die Auszubildende kommt nun ein hohes dreistelliges Bußgeld zu.

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Neben einem Punkt in Flensburg muss die Verkehrssünderin zudem an einem Aufbauseminar teilnehmen und die zweijährige Verlängerung der Probezeit in Kauf nehmen. Die entstehenden Kosten muss sie selbst tragen.

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