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Altena. Um einen Geldgewinn zu bekommen, hat ein Altenaer am Donnerstag ein Zeitschrift-Abo abgeschlossen. Er hatte Ende Juni an einem Gewinnspiel teilgenommen, das auf Facebook angeboten wurde.

Vermutlich besteht ein Zusammenhang zu dem Anruf, der am Donnerstagabend kam. Der Anrufer gratulierte zum Gewinn. Um den Gewinn steuerfrei auszahlen zu können, sei es jedoch nötig, ein Zeitschriften-Abo abzuschließen. Der vermeintliche Gewinner entschied sich für eine Motorsportzeitschrift und gab seine Bankdaten an. Erst nachher teilte der Anrufer mit, dass die Ziehung der Gewinner erst noch stattfinde. Am 1. September entscheide sich, ob der Altenaer tatsächlich etwas gewonnen habe. Nach dem Auflegen überkamen den Altenaer Zweifel an dem Geschäft. Er erstattete Anzeige bei der Polizei wegen Betrugs.

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In einem solchen Fall haben Betroffene, die schnell reagieren, eine gute Chance den Schaden zu verhindern. Solche am Telefon abgeschlossenen Verträge lassen sich binnen gewisser Fristen widerrufen und Bankkunden können Lastschriften widersprechen.

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