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Märkischer Kreis. Die heimischen Landtagsabgeordnete Thorsten Schick (Iserlohn) und Marco Voge (Balve) begrüßen es, dass das Polizeipersonal im Märkischen Kreis aufgestockt wird. Ihr einhelliger Tenor: „Das ist das richtige Signal für den MK“

Der Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis sollen mehr Vollzugsbeamte zugewiesen werden. Diese gute Nachricht erhielten die heimischen Landtagsabgeordneten Thorsten Schick und Marco Voge aus dem NRW-Innenministerium, das in dieser Woche die Personalverteilung für die 50 Polizeibehörden in NRW festgelegt hat. Demnach ist im Märkischen Kreis ein (Plan-)Stellenzuwachs von 687,76 (2019) auf 692,38 in 2020 vorgesehen. Darunter fallen sowohl Polizeivollzugsbeamte als auch Regierungsbeschäftigte.

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Für Thorsten Schick und Marco Voge ein gutes und richtiges Signal. „Das Ziel der Koalition, NRW und damit auch unseren Märkischen Kreis sicherer zu machen, wird auch mit mehr Personal Schritt für Schritt umgesetzt. Uns ist wichtig, dass diese positive Entwicklung nachhaltig ist“, sagt Thorsten Schick.

Marco Voge ergänzt: „Sicherheit und Polizei sind Themen, die mir sehr am Herzen liegen. Deshalb ist es richtig, sowohl in die Ausstattung als auch in gutes Personal zu investieren. Wir stehen hinter unserer Polizei und ich werde auch in Zukunft nicht müde, dass bei jeder Gelegenheit deutlich zu sagen. Die Beamtinnen und Beamten in unseren Städten machen einen super Job – davon habe ich mich in etlichen Polizeischichten vor Ort überzeugen können. Den engen Draht zur Kreispolizeibehörde werde ich weiterhin pflegen und freue mich auch auf einen intensiven Austausch mit Manfred Kurzawe, dem neuen Abteilungsleiter der Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis.“

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Hintergrund:
2020 stellt das NRW-Innenministerium erneut mehr als 2500 Polizeianwärter ein, die in drei Jahren ihren Dienst antreten werden. Seit 1996 erfolgt die Verteilung aufgrund der sogenannten „Belastungsbezogenen Kräfteverteilung (BKV)“. Das Verfahren der BKV folgt dem Anspruch, dass sich Polizei dort konzentriert, wo die größten Anforderungen bestehen. Deshalb wird jährlich nach belastungsbezogenen Kriterien die Grundlage für das im Nachersatzverfahren zu verteilende Personal festgelegt.

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