Balve/Arnsberg. (R.E.) Hörbar erleichtert und mit Freude nahm der 1. Vorsitzende der Schützenbruderschaft St. Sebastian Balve, Christoph Rapp, die Aussage des Richters zur Kenntnis, dass die vom Veranstalter PK Fit geforderten 60.000 Euro vom Tisch sind. „Wir freuen uns natürlich, dass die große Kuh jetzt vom Eis ist. Endlich können wir Vorstandsmitglieder wieder des Nachts durchschlafen. Denn PK Fit hat jetzt nichts mehr in der Hand. Wir können abwarten, was es beim zweiten Termin im Landgericht Arnsberg geben wird. Der Vorteil ist auf unserer Seite“, erklärte Brudermeister Christoph Rapp im Gespräch mit der HÖNNE-ZEITUNG.

Auch wenn das Verfahren vor dem Landgericht Arnsberg am heutigen Morgen noch nicht zum Abschluss gebracht wurde, besteht für die Schützenbruderschaft Balve keine Gefahr, die von PK-Fit Sports & Event Group geforderten 60.000 Euro bezahlen zu müssen.

Der Grund: Der Richter machte während der Verhandlung unmissverständlich deutlich, dass es keinen Vertrag zwischen dem Veranstalter und der Bruderschaft für das Indoor-Cycling-Event 2018 gegeben hat. Es habe lediglich eine Reservierungsoption für dieses Jahr bestanden. Deshalb habe der Veranstalter auch keinen Anspruch auf die von ihm geforderten 60.000 Euro.

Was die Ausgaben von PK-Fit Sports & Event Group betrifft, muss das Unternehmen jetzt erst einmal auflisten, wie hoch sie sind. Erst wenn das geschehen ist, wird sich das Landgericht Arnsberg abermals mit der Klage auseinandersetzen. Dann wird es auch darum gehen, wer die Gerichtskosten trägt. „Wir jedenfalls nicht“, legt sich Geschäftsführer Wolfgang Riecke fest. „Wir haben von Anfang an deutlich machen können, dass es zwar eine Option für das Jahr 2018 gab, aber keinen gültigen Vertrag. Zudem haben wir PK-Fit so rechtzeitig informiert, dass keine Ausgaben für das Unternehmen angefallen sein können.“

Ob es, wie vom Veranstalter gewünscht, im Jahr 2020 noch einmal ein Indoor Cycling in der Balver Höhle geben wird, ist nach Ansicht von Wolfram Schmitz, Vorsitzender des Vermietungs-Ausschusses der Schützenbruderschaft St. Sebastian Balve, schwer vorstellbar – aber nicht gänzlich auszuschließen.

Zur Geschichte
Im August 2016 und 2017 hatte das rheinland-pfälzische Unternehmen „PK Fit UG“ in der Balver Höhle Indoor Cycling-Veranstaltungen durchgeführt. Hierbei fanden am Wochenende tagsüber bis in den frühen Abend mehrstündige Trainingseinheiten auf speziellen feststehenden Fahrrädern statt. Die begleitende Geräuschkulisse durch Musik und sportliche Anfeuerungsrufe haben jedoch zu Unmut bei einer Höhlennachbarinnen geführt, was letztlich dazu führte, dass die Nachbarin eine schriftliche Beschwerde beim Ordnungsamt der Stadt Balve zu Protokoll gab.

Trotz diverser Gespräche und Vorortterminen zwischen den Parteien, Ordnungsamt und Bürgermeister konnte keine tragbare Lösung gefunden werden. Aufgrund dessen hatten Geschäftsführender Vorstand und Vermietungsausschuss der Schützenbruderschaft St. Sebastian Balve im November 2017 gemeinsam entschieden, keine erneute Vermietung der Höhle für die Durchführung der Indoor Cycling-Veranstaltung vorzunehmen. Dies teilte er dem Veranstalter direkt schriftlich mit und stornierte seine Vorreservierung für August 2018. Zum Abschluss eines Mietvertrages, wie in 2016 und 2017, ist es somit gar nicht erst gekommen“, argumentiert der Vorstand der St.-Sebastian-Schützenbruderschaft Balve.

Mit dieser Vorgehensweis hat sich der Veranstalter nicht einverstanden erklärt. In mehreren Schriftwechseln bestand er auf der Ausrichtung des Sport-Events im August 2018. Dies haben die Schützen unter Verweis auf die stornierte Reservierung und den nicht erfolgten Mietvertragsabschluss abgelehnt.

Im Frühjahr 2018 hat der Veranstalter seinen Rechtsanwalt in den Vorgang eingebunden, der die Balver Bruderschaft zur Erstattung der erwarteten Einnahmen (und damit nicht nur des Gewinns) für die ausgefallene 2018er Veranstaltung in Höhe von 60.000 Euro an die PK Fit UG aufgefordert hat. Diese Aufforderung unter Verweis auf den nicht abgeschlossenen Mietvertrag und die frühzeitige schriftliche Reser-vierungsaufhebung weiterhin abgelehnt. Deshalb landete der Vorgang am Dienstag, 8. Januar 2019, im Landgericht Arnsberg.