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Beckum/Arnsberg. (F.A.) Im Raser-Prozess am Landgericht Arnsberg forderte Staatsanwalt Klaus Neulken gestern: Der Porsche-Fahrer soll ein Jahr und neun Monate hinter Gitter und der Audi-Fahrer vier Jahre und neun Monate. Da bei dem Unfall am 1. August 2018 eine Frau gestorben ist und vier Pkw-Insassen sehr schwer verletzt wurden, mahnte Simone Klüter-Hammecke aus Balve eine höhere Bestrafung für Porsche- und Audi-Fahrer an, die sich laut Anklage ein illegales Autorennen geliefert haben sollen.

„Die beiden Angeklagten haben sich auf der Strecke ein Rennen mit Herzblut geliefert“, sagte Staatsanwalt Neulken vor Gericht. Bei beiden Angeklagten sah er den Tatbestand des neuen § 315d der Strafprozessordnung – Beteiligung an einem illegalen Autorennen – als erfüllt an. Ohne das Rennen, so Neulken, hätte es keinen Unfall und auch keine Schädigung anderer gegeben. Noch vor dem konkreten Strafvorschlag hatte Staatsanwalt Neulken die Leiden der überlebenden Unfallopfer geschildert. Diese trügen noch immer körperliche und vor allem psychische Schäden davon, die vermutlich bis an das Lebensende reichen könnten.

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Die Vertreterin der Nebenklage, Rechtsanwältin Simone Hammecke-Klüter aus Balve, schloss sich den Ausführungen der Staatsanwaltschaft an. Auch sie sehe die beiden Angeklagten der Beteiligung an einem illegalen Autorennen überführt. Die Anwälten beklagte zudem, dass sich der Audi-Fahrer als Arzt nicht gemäß seinem geleisteten Eid verhalten habe, Menschen zu retten. Dem Porsche-Fahrer warf sie grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Fahren vor. Nach ihrer Auffassung seien die Taten mit fünf Jahren Freiheitsentzug für den Porsche-Fahrer und sieben Jahren Freiheitsentzug für den Audi-Fahrer zu bewerten. Für beide Fahrer forderte sie einen lebenslangen Entzug der Fahrerlaubnis.

Da sich die beiden Verteidiger der Angeklagten am heutigen Prozesstag außerstande sahen, ihr Plädoyer zu halten, muss jetzt auf den nächsten Prozesstag am 20. Januar geblickt werden. Dazu gab der Verteidiger des Porsche-Fahrers schon heute an, dass von ihm mit einem Plädoyer von vier bis acht Stunden zu rechnen sei. Auf die Ablehnung der jüngst gestellten Beweisanträge durch die Kammer müsse zudem auch noch entsprechend reagiert werden. Vorsorglich hat der Vorsitzende Richter bereits einen weiteren Verhandlungstag am 5. Februar 2020 ins Spiel gebracht.

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