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Mellen. Das Abkochgebot in Mellen ist aufgehoben. Das teilt das Kreisgesundheitsamt mit. Grund für die Verkeimung waren die Starkregenereignisse der vergangenen Wochen.

Das Kreisgesundheitsamt hatte am 22. Dezember ein Abkochgebot im Versorgungsgebiet Mellen festgelegt. Grund war eine Verkeimung des Trinkwassers, die im Zuge einer Pflichtuntersuchung aufgefallen war. Die Trinkwasserversorgung war allerdings sichergestellt. Zur Gefahrenabwehr wurde das Wasser gechlort.

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Der Wasserbeschaffungsverband Mellen hatte daraufhin verschiedene Maßnahmen ergriffen. Unter anderem wurde eine Stoßchlorung durchgeführt, das Netz gespült und alle Wasserkammern gereinigt. Nun hat das Kreisgesundheitsamt das Abkochgebot in Mellen aufgehoben. Die Verlaufsprobe, die nach der festgestellten Verkeimung genommen wurde, war unauffällig. Aufgrund der vorliegenden Ergebnisse und nach einer Ortsbegehung geht das Kreisgesundheitsamt weiter davon aus, dass die Verkeimung auf die Einschwemmung von Trübstoffen durch die Starkregenereignisse der vergangenen Wochen zurückzuführen ist.

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