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entnommen der gedruckten Ausgabe der Hönne-Zeitung –

Stadt Balve. Die Grundsteuerberechnung befindet sich aktuell in einer Überarbeitung. Ab 2025 darf sie in der alten Form nicht mehr erhoben werden. Die neue Grundsteuer soll aufkommensneutral sein, das bedeutet, dass sich die Steuern auf die Grundstücke und Häuser zwar unterschiedlich aufteilen, die Stadt aber das gleiche Einkommen wie vorher haben soll. Entsprechend müssten die Hebesätze angeglichen werden. Kämmer Hans-Jürgen Karthaus (Foto) gibt dazu Auskunft.

Wie plant die Stadt Balve das umzusetzen?
Es ist vorgesehen, dass im Jahr 2025 auf der Grundlage der Grundsteuerreform der Gesamtbetrag aus dieser Steuerart auf dem Niveau des Planansatzes des Jahres 2024 sein soll. Es soll somit die Steuerreform nicht für eine kommunale Grundsteuererhöhung missbraucht werden. Zunächst muss abgewartet werden bis die neuen Grundsteuermessbeträge, die vom Finanzamt übermittelt werden, für die einzelnen Grundstücke vorliegen. Aus dem Gesamtbetrag der Messbeträge und dem vorgesehenen Planansatz für das Grundsteueraufkommen lässt sich dann der kommunale Hebesatz ermitteln.  

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Wäre es nicht sinnvoller die Reform abzuwarten und im Zuge dessen zu erhöhen? So entsteht schnell der Eindruck, man möchte seitens der Stadt noch schnell erhöhen, damit die vermeintliche Aufkommensneutralität trotzdem zu höheren Einnahmen bei der Stadt führt.
Die derzeitige haushaltswirtschaftliche Situation in der Ergebnisplanung für die Jahre 2024 bis 2027 erfordern schon zum jetzigen Zeitpunkt die vorgesehene Erhöhung der Grundsteuern. Die letzte Erhöhung stammt aus dem Jahr 2013.

In den guten Jahren wurde per Ratsbeschluss darauf verzichtet, die seinerzeit angehobene Steuer wieder zu senken. Wäre es dem Bürger nicht leichter zu vermitteln gewesen jetzt eine Erhöhung hinzunehmen, wenn er das Gefühl hätte auch was zurückzubekommen, wenn genug da ist?
In den Jahren 2015 bis 2022 konnten Jahresüberschüsse in einer Größenordnung von insgesamt 2.267.000 Euro erzielt werden, die zunächst in einer sogenannten Ausgleichsrücklage eingebucht sind und in späteren Jahren, wenn die Haushaltslage Fehlbeträge aufweist, zur ergebniswirksamen Unterstützung verwendet werden. Der nun vom Rat in seiner Sitzung am 13. Dezember beschlossene Haushaltsplan für das Jahr 2024 weist in der mittelfristigen Ergebnisplanung für das Jahr 2024 – trotz Grundsteuererhöhung – noch einen Fehlbetrag von 738.923 Euro und für 2025 einen Fehlbetrag von 1.599.148 Euro aus. Um diese Fehlbeträge ausgleichen zu können muss die Ausgleichsrücklage voll aufgezerrt werden. Wäre die Ausgleichsrücklage nicht vorhanden gewesen wäre ein noch höherer Steueranstieg notwendig geworden.  

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Welche Alternativen gibt es zur Einnahme durch Grundsteuer? Wie sieht es mit der Gewerbesteuer aus? Wurden hier nicht in der Vergangenheit Potentiale verschenkt?
In den letzten Jahren konnte die Stadt Balve ein relativ hohes Steueraufkommen verbuchen. Insbesondere die Gewerbesteuer hat dazu beigetragen, dass in den vergangenen Jahren positive Jahresabschlüsse verzeichnet werden konnten. Bei einem Hebesatz von 480 Punkten liegt die Stadt Balve bei der Gewerbesteuer auf den Märkischen Kreis bezogen im oberen Drittel.

Wenn Sie sagen, Balve befinde sich aktuell im Mittelfeld, was die Grundsteuer angeht: Auf welche Zahlen aus welchem Jahr stützen Sie sich? Die Kommunen im MK vergleichen sich untereinander. Außen vor bleibt aber, dass der MK als solcher schon die höchsten Hebesätze im Landes- und Bundesvergleich hat. Woran liegt das und wo findet sich der Kreis da genau wieder? Wieso orientiert man sich nicht mal an den Paradebeispielen mit besonders niedriger Grundsteuer, auch um Neuansiedlungen zu vereinfachen und über die Einkommenssteuer wieder neue Gelder zu generieren?
Laut der Statistik für 2023 – auf den Märkischen Kreis bezogen – liegt Balve bei dem Hebesatz für die Grundsteuer B  im Mittelfeld. Im Landesvergleich (NRW) gibt es bei der Grundsteuer B gravierende Unterschiede. Hier liegen nach der Landesstatistik für das Jahr 2022 die Hebesätze zwischen 190 und 950. Auf den Märkischen Kreis bezogen liegen die Hebesätze zwischen 455 und 910. Die Senkung der Grundsteuer, um Neuansiedlungen voranzutreiben, war bislang aus Sicht der Verwaltung und  in den politischen Gremien kein Thema.

Herr Karthaus, wir danken Ihnen für die Beantwortung unserer Fragen und wünschen Ihnen alles Gute für Ihren kommenden Ruhestand.

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Das Interview führte Daniel Pütz per E-Mail

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