Aufkommensneutralität heißt das Schlagwort der Stunde. Diejenigen – zu denen ich mich auch zähle – die vor der Grundsteuerreform erwartet haben, dass sich die Kommunen über das Gebot der Aufkommensneutralität hinwegsetzen und so von hinten durchs Auge eine Erhöhung der Grundsteuer erwirken, werden eines Besseren belehrt. Die Kommunen verhalten sich aufkommensneutral, wenn auch anders als gedacht.
Hand aufs Herz: Wer hätte geahnt, dass bei der Neufeststellung der Grundsteuerwerte eine Reduktion der wirtschaftlichen Gesamtmasse herauskäme? Ich jedenfalls nicht. Wer A sagt, muss auch B sagen, sprich, wer im Vorfeld darauf gepocht hat, die Kommune möge bitte das Gesamtaufkommen der Grundsteuer nicht erhöhen, sondern nur neu verteilen, bekommt nun genau das, nur eben etwas anders.
Plötzlich steht die Aufkommensneutralität im Dienste der Kommune, nicht in dem der Bürger. Also ist es nur folgerichtig, dass die Hebesätze in der Stadt Balve angehoben werden. Dass dabei gewerblich genutzte Grundstücke besser abschneiden als private, ist ebenfalls fair: Schließlich haben die Privatgrundstücke über Jahrzehnte von der vernachlässigten Neubewertung profitiert. ABER: Teil der Wahrheit ist auch, dass sich die Aufkommensneutralität auf den Referenzwert von 2024 bezieht. Für 2024 wurde der Hebesatz aber bereits erstmals seit 2013 angepasst. Das sind immerhin 10 Jahre der Stabilität. Ein Schelm, wer dabei denkt, dass die Verantwortlichen bereits 2023 auf die Reform 2025 geblickt haben und sich durch die damalige Erhöhung einen gewissen Puffer verschafften.
Wenn auch die Anpassung 2024 haushaltswirtschaftlich notwendig war, wie Hans-Jürgen Karthaus im Interview von 2023 erklärt hat, fiel doch die Einnahme aus der Gewerbesteuer 2024 wider Erwarten hoch aus, entsprechend geringer war die zu stopfende Lücke auf den gesamten Haushalt gesehen. Als Bürger der Stadt Balve hätte ich mich gefreut zu sehen, dass man der Politik vorschlägt nach der positiven Haushaltsentwicklung zunächst auf den Referenzwert von 2023 zu blicken und dann vielleicht in einem absehbaren Zeitraum nochmals zu erhöhen.
Bei zwei Erhöhungen in aufeinanderfolgenden Jahren nach 10 Jahren der Konstanz bleibt der Eindruck, dass man den Steuerzahler und nicht zuletzt Wähler im Wahljahr salamitaktisch bei Laune halten wollte. Daniel Pütz