Märkischer Kreis. Heute Morgen wurde der Polizei gegen 9.30 Uhr ein Wildunfall in Herscheid gemeldet. Warum das ein Verstoß gegen das Landesjagdschutzgesetz sein kann und so etwas teuer werden kann?
Der Unfall hatte eigentlich bereits schon einige Stunden vorher stattgefunden, er wurde jedoch erst nachträglich gemeldet. Der Fahrer war zunächst weitergefahren, Stunden später sah er dann das tote Wildschwein an der Straße und rief die Polizei. Aus dem Landesjagdschutzgesetz (LJG) NRW ergibt sich jedoch die Pflicht, dass man ein verletztes Wildtier umgehend melden muss, um mögliches Tierleid zu verhindern. Die Polizei hat die Erreichbarkeiten der zuständigen Jäger und somit kann sich um das verletzte oder tote Tier gekümmert werden.
Fälle wie die von heute Morgen sind keine Einzelfälle, daher sensibilisiert die Polizei zu dem Thema und bittet Autofahrer, auch wenn kein Schaden am Auto entstanden ist, bei einem Wildkontakt die Polizei zu verständigen. Wie man sich am besten bei einem Wildunfall verhält wird außerdem Thema im nächsten Seniorenkino am 4.2. im Filmpalast Iserlohn sein, bei welchem die Polizei Tipps mit einem Experten gibt. (lubo)






