Hönnetal. Die aktuelle Situation rund um Energiekrise und steigende Kosten trifft Familien ganz besonders. Der Kinderzuschlag (KiZ) kann hier zu einer erheblichen finan- ziellen Entlastung des Familienbudgets beitragen. Die Familienkasse der BA zahlt diesen nicht nur aus, sondern informiert und berät.
Aufgrund der gestiegenen Energiekosten wurde unter anderem zum Jahreswechsel der Kinderzuschlag abermals erhöht. Dieser beträgt nun bis zu 250 € monatlich pro Kind und wird nach Bewilligung mit dem Kindergeld ausgezahlt. Der Kinderzuschlag ist eine Leistung für Familien, deren Einkommen nicht oder nur knapp für die gesamte Familie reicht. In diesem Fall können Eltern Anspruch auf Kin- derzuschlag haben. Je nachdem, wie hoch Einkommen bzw. Unterhaltskosten der Familie sind, kann sich der Auszahlungsbetrag verringern.
Selbst wenn nur 1 € KiZ gezahlt werden sollte, haben die Eltern einen Anspruch auf weitere damit verbundene Vorteile. Sobald KiZ bezogen wird, kann eine Befreiung von KiTa-Gebühren beantragt werden. Es besteht auch Zugang zu vielen weiteren Leistungen der Bildung und Teilhabe (BuT). Das sind z.B. Kostenerstattungen für mehrtägige Klassenfahrten, ein Zuschuss zum Schulmittagessen, zu Ausflügen von KiTa oder Tagespflege oder beispielsweise 174 € pro Schuljahr für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf. „Die steigenden Energiekosten belasten aktuell viele Familien mit geringen, aber auch mit mittleren Einkommen“, sagt Sabine Hellweg, Leiterin der Familienkasse NRW Ost. „Viele Familien wissen gar nicht, dass es den Kinderzuschlag gibt und ver- schenken dadurch eventuell eine wichtige finanzielle Unterstützung. Hier möchten wir informieren und appellieren daher: Reagieren Sie jetzt und beantragen Sie den Kin- derzuschlag bei Ihrer Familienkasse!“
Dabei bietet die Familienkasse online sowohl den „KiZ-Lotsen“ (ein Online-Tool zur schnellen individuellen Anspruchsprüfung), als auch eine direkt online buchbare Vi- deoberatung an, um den Zugang zum KiZ zu erleichtern. Seit Januar kann Kinder- zuschlag online auch komplett papierlos mittels digitalen Personalausweises (eID) beantragt werden. Gut zu wissen: Informationen zum digitalen Personalausweis (eID) finden Sie auf https://www.ausweisapp.bund.de. Die Nutzung der eID ist optional – Der Kinderzuschlag kann auch weiterhin online ausgefüllt und dann in Papierform unterschrieben eingereicht werden.
Alle aktuellen Informationen rund um Kinderzuschlag, wie auch den KiZ-Lotsen finden sich online unter www.familienkasse.de und auf www.kinderzuschlag.de.