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Märkischer Kreis. Aufgrund des Cyber-Angriffs auf den kommunalen IT-Dienstleister, die „Südwestfalen IT“, gibt es beim Märkischen Kreis weiterhin Einschränkungen in verschiedenen Bereichen. Der Kreis arbeitet intensiv daran, alternative Lösungen zu schaffen, um die Handlungsfähigkeit der Kreisverwaltung zu stärken und den Service für die Bürgerinnen und Bürger auszubauen. Ein weiterer Baustein ist, dass die Ausländerbehörde ab sofort wieder Verpflichtungserklärungen für Besuchsaufenthalte ausstellen kann – während der regulären Öffnungszeiten bitte mit Terminvereinbarung.

Um der großen Nachfrage gerecht zu werden, bietet die Ausländerbehörde speziell für die Ausstellung von Verpflichtungserklärungen für Besuchsaufenthalte einen Sondertermin außerhalb der gewohnten Öffnungszeiten an. Dieser Service wird am Samstag, 10. Februar, in der Zeit von 8.30 bis 13.30 Uhr im Kreishaus Lüdenscheid (Heedfelder Straße 45) ermöglicht. Die Menschen, die eine Verpflichtungserklärung abgeben möchten, können das ab sofort unter folgender Mailadresse melden und Unterlagen einreichen: VE@maerkischer-kreis.de .

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Nach Eingang der Mails wird die Ausländerbehörde für den 10. Februar Termine vergeben und die Kunden informieren. Auch ohne vorherige Terminvereinbarung, aber mit den vollständigen Unterlagen, kann die Ausländerbehörde am 10. Februar aufgesucht werden. Dann müssen allerdings Wartezeiten einkalkuliert werden. Der Kreis bittet um Verständnis, dass für langfristige Aufenthalte aufgrund der umfangreichen Berechnung weiterhin Termine vereinbart werden müssen.

Folgende Unterlagen werden für die Ausstellung von Verpflichtungserklärungen für Besuchsaufenthalte benötigt:

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  • gültiger amtlicher Ausweis (Personalausweis, Reisepass)
  • aktuelle Einkommensnachweise des Gastgebers (Gehaltsabrechnungen der vergangenen drei Monate bzw. aktuelle Rentenbescheide) sowie des Ehegatten und der im Haus lebenden Kinder
  • Arbeitsbescheinigung (nicht älter als vier Wochen) des Arbeitgebers über ein unbefristetes und ungekündigtes Arbeitsverhältnis (bei befristeten Arbeitsverhältnissen ist zusätzlich der Arbeitsvertrag vorzulegen)
  • bei Selbstständigen und freiberuflich Tätigen: eine Bescheinigung des Steuerberaters über das tatsächliche Nettoeinkommen (nach Abzug von Sozialabgaben / Ausgaben für private Renten-/Krankenversicherung, etc.) im letzten Quartal. Zudem eine Erklärung des Steuerberaters, dass eine Auflösung/Liquidation des Betriebes nicht erkennbar ist
  • Mietvertrag oder Nachweis über Wohneigentum
  • Gebühr: 29 Euro pro Verpflichtungserklärung

 

Folgende Angaben werden darüber hinaus vom Besucher und Gastgeber benötigt:

Besucher: Name, Geburtsname, Geburtstag, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Reisepass-Nummer, Adresse im Heimatland, ggf. Verwandtschaftsbeziehung.

Gastgeber: Name, Geburtsname, Geburtstag, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Ausweis / Pass, Adresse, Besuchszeitraum.

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Titelfoto: Der Cyberangriff auf den Dienstleister Südwestfalen-IT beschäftigt alle südwestfälischen Kreise und viele Kommunen. An Lösungen wird weiter akribisch gearbeitet. Ein neuer Baustein: Die Ausländerbehörde kann ab sofort wieder Verpflichtungserklärungen für Besuchsaufenthalte ausstellen. Symbolfoto: Raffi Derian / Märkischer Kreis

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