Stadt Balve. Seit dem 1. Januar gilt die vergünstigte Mehrwertsteuer in Höhe von 7 Prozent auch für Speisen, die vor Ort, beispielsweise im Restaurant, verzehrt werden.
Für die Warenwirtschaft ist das eine gewisse Herausforderung. Während Getränke weiterhin mit 19 Prozent besteuert werden, sind Speisen mit 7 Prozent abzurechnen.
Begründet wurde die Reform vornehmlich mit der Stärkung der Gastronomie, die seit Jahren mit hohem Kostendruck zu kämpfen hat. Personal wird immer rarer und teurer, dazu kommt die Verteuerung im Einkauf der Lebensmittel und im Energiebereich.
Ursprünglich wurde die Mehrwertsteuer im Rahmen der Corona-Hilfspakete auf Speisen reduziert. Analog zum Verkauf im Laden galten dann 7 Prozent. Diese Maßnahme wurde mehrfach verlängert und dann zuletzt aber aufgehoben, um nun endgültig wieder eingeführt zu werden.
Getränke hingegen gelten nicht als Grundversorgung (mit Ausnahme von Milch und Wasser) und werden daher generell mit 19 Prozent besteuert. Wer sich also auf eine Vergünstigung auf sein Glas Bier in der Kneipe gefreut hat, darf sich hier keine Hoffnungen machen.
Aber was sagen die Gastronomen vor Ort dazu? Die HÖNNE-ZEITUNG fragte nach.
Claas und Sabine Köster vom Restaurant Zur Höhle freuen sich über die Reform und halten diese auch für gerechtfertigt. Sie sehen in der jetzigen Regelung eine richtige Folge aus den damaligen Coronahilfen, denn die Reduktion sei damals wie heute ein Mittel zur Unterstützung der Gastronomen. Trotz deutlich gestiegener Kosten werde man die Preise im Moment nicht erhöhen. „So bleiben wir in der Lage guten Service und gutes Essen zu konkurrenzfähigen Preisen anzubieten“.
Ina Friedriszk vom Haus Drei Könige, Wirtshaus Ballova, Gasthof im Kohl und Haus Syré verweist auf die Stellungnahme der DEHOGA. Hier heißt es „Die 7 Prozent Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie sind die wichtigste Maßnahme zur Stärkung der Restaurants, Wirtshäuser, Cafés und Caterer. Sie stellt die längst überfällige Steuergerechtigkeit [..] angesichts dramatisch gestiegener Kosten und der […]Mindestlohnerhöhung.“
Familie Vanselow vom Haus Recke sieht die Senkung als gerechtfertigt. Man werde die Ersparnis einsetzen, um das Kostenniveau konstant zu halten. Gerade die Erhöhung des Mindestlohnes auf 13,90 Euro stelle ein Problem dar.
Das Lohnniveau, das 2027 gar auf 14,60 ansteigen soll, sieht auch Thomas Jedowski als ein Hauptproblem. Dieses wirke sich auch auf die Gehaltsvorstellungen Vollzeitbeschäftigter aus.
Die Landmetzgerei Jedowski habe in der Coronazeit bei ihren Anhängerfilialen die Sitzplätze gestrichen und sei daher von der Senkung nur im Catering-Segment und bei Niederlassungen mit Mittagstisch, wie im Nöllenhofcenter in Hemer, betroffen. Bei Verzehr an Stehtischen gelte nämlich kurioserweise sowieso der verminderte Mehrwertsteuersatz.
Andreas Peters vom Drostenkeller wird die Mehrwertsteuervergünstigung nur indirekt an die Gäste weitergeben. „Wir stecken die Ersparnis ins Personal, um die sehr langen Öffnungszeiten abzudecken“. Davon hätten die Gäste letztendlich mehr, als wenn er jetzt das Schnitzel 50 Cent billiger mache. Seiner Ansicht nach komme die Reduktion aber auch für viele Kollegen bereits zu spät. Andreas Lehmann von Lehmannn-Catering bestätigt die Probleme für die Gastronomie mit den Mindestlöhnen, außerdem habe sich das Kundenverhalten seit Corona geändert.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass aus Sicht der Gastronomen die Steuerreduktion ein lange überfälliges Instrument darstellt, um die stark gebeutelte Gastronomie vor Ort zu unterstützen. Wenn sich die Anpassung auch nicht direkt in einer Vergünstigung deutlich macht, profitieren auch die Gäste durch das Ausbleiben weiterer Preissteigerungen. DP
Gastronomie wird Einsparung in die Servicekraft stecken





