Anzeige

Balve. Im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms NRW für das Städtebau-förderungsgebiet: „Balve und seine Dörfer 2030“ und den Zielen für das Integrierte Handlungskonzept Innenstadt Balve (IHK – Balve) erfolgt der Start zur Umsetzung einer weiteren Baumaßnahme. Zur Verbesserung der Verkehrssituation für Fußgänger und Rollstuhlfahrer beabsichtigt die Stadt Balve die Schaffung eines barrierefreien Zugangs zur Innenstadt.

Durch Errichtung einer Rampenanlage (Steigung bzw. Gefälle 6 %) zwischen dem „Arme-Sünder-Gässchen“ und der „Mellener Straße“ wird die bestehende Wegverbindung, mit einer derzeit vorhandenen Treppenanlage von 8 Stufen, barrierefrei umgestaltet. Zur Vorbereitung des Baufeldes werden ab 30. März Gehölzrückschnitte und Rodungsarbeiten durchgeführt. Arbeitsdauer etwa 2 bis 3 Tage.

Anzeige

Während der Rodungsarbeiten erfolgt eine halbseitige Sperrung der Mellener Straße im Bereich zwischen der Einmündung Dechant-Löcker-Weg und dem Arme Sünder Gässchen. Die linke Fahrspur (in Fahrtrichtung Mellen gesehen) wird dazu gesperrt. Als Halbseitige Sperrung mit Verkehrsregelung durch Verkehrszeichen (keine Ampelregelung). Der Gehweg und die Parkbuchten auf der Straßenseite gegenüber der Einmündung Dechant-Löcker-Weg werden ebenfalls gesperrt.

Im Bereich der Arbeitsstelle und auf der gegenüberliegenden Straßenseite wird eine Halteverbotszone ausgeschildert. Halteverbot gilt ab dem 30. März,  um 7 Uhr. Die Stadt Balve bittet darum, ab dem Zeitpunkt nicht mehr auf seitlichen Parkbuchten zu parken bzw. bis zu dem Zeitpunkt alle dort abgestellten Fahrzeuge zu entfernen. Phasenweise wird auch eine Sperrung des Fußgängerverkehrs durch das Arme Sünder Gässchen erfolgen.

Anzeige

Das durchführende Unternehmen und die Stadt Balve sind bemüht, die Beeinträchtigungen für die Anwohner und den Verkehr so gering wie möglich zu gestalten. Dennoch wird es während der Bauausführung zu Behinderungen des Straßen- und Fußgängerverkehrs kommen. Die Stadt Balve bittet alle Betroffenen um Verständnis.

Anzeige