Balve/Arnsberg. Wochenlang hielten Brände im Balver Wald, in der Glärbach, am Wachtloh im vergangenen Jahr die Feuerwehr in Balve in Atem. Aufgrund der trockenen Witterung musste zudem oft Verstärkung aus den Nachbarstädten geholt werden, um einer Ausbreitung des Feuers, das meistens an Holzpoltern begann, zu verhindern. Jetzt scheint mit der Veruteilung eines 42-jährigen Balvers endgültig der Schlussstrich gezogen worden zu sein.
Doch für diese dem Balver zur Last gelegten Brandstiftungen wurde er nicht zur Verantwortung gezogen. Er sei in allen Fällen zu den Brandzeiten unzurechnungsfähig gewesen – aufgrund von starkem Cannabiskonsum. Die 4. Große Strafkammer des Landgerichts in Arnsberg verurteilte heute den Mann zu einer einjährigen Freiheitsstrafe wegen unerlaubten Drogenbesitzes und zu einer Unterbringung in einer Entziehungseinrichtung. Das Gericht sah es dennoch als erwiesen an, dass der Balver die Feuertaten gemacht habe, die Indizien sprachen eindeutig dafür. In einem Fall konnten sogar DNA-Spuren nachgewiesen werden. Das er Feuer gelegt habe, hatte der 42-Jährige allerdings immer bestritten, nicht aber seinen nicht unerheblichen Drogenkonsum, in den er während der Coronazeit aus verschiedenen privaten Gründen abgerutscht war.
Der Vorsitzende Richter wünschte dann dem Angeklagten, der bis dahin noch nicht straffällig geworden war, auch, dass er wieder auf die richtige Spur kommt. Aufgrund der fehlenden positiven Sozialprognose wurde die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt. kr