Anzeige

Balve. Der Schaden, der derzeit der Stadt Balve durch den Cyberangriff entstanden ist, wird auf rund 25.000 Euro zum heutigen Tag geschätzt. Fachbereichsleiter René Flöper teilte den Mitgliedern des Rates mit, dass die meisten Programme wieder laufen, doch immer noch nicht entscheidende Programme der Buchhaltung. Das werde auch noch ein paar Monate dauern.

Bürgermeister Hubertus Mühling ergänzte, dass es ein Glück gewesen sei, dass die Stadt Balve nicht nur auf einen Anbieter gesetzt habe, sondern mehrere gebucht hatte. Daher sei man auch sofort nach dem Cyberangriff noch in der Lage gewesen, arbeitsfähig zu bleiben. Er betonte auch, dass eine Kündigung bei der SIT derzeit nicht möglich sei, weil einfach bestimmte Programme mit ihren Netzanbindungen nur dort zu bekommen seien.

Anzeige

Folge sei, so Flöper, dass die Mitarbeiter weiter sensibilisiert werden, wie sie mit den Programmen und E-Mails von außerhalb umzugehen haben. Zudem würde sich ein neutraler Dienstleister noch einmal alles ansehen und scannen.

Ratsherr Cay Schmidt (SPD) war die Einschätzung der Schadenssumme in Höhe von 25.000 Euro zu gering, denn durch die Mitgliedschaft im Zweckverband müsse man die gesamten Kosten tragen. Lorenz Schnadt (UWG) ging von einem Gesamtschaden in zweistelliger Millionenhöhe aus und brachte die Frage von Schadensersatz ins Spiel, denn nach seiner Ansicht sei dies ein Führungsversagen der alten Geschäftsführung gewesen.

Anzeige

Bürgermeister Hubertus Mühling unterstrich die Forderung nach Schadensersatz und teilte mit, dass bislang von Privatpersonen oder Firmen keine Ansprüche erfolgt sind. Jeder Bürger in Balve habe das Recht, Schadensersatz zu fordern, wenn ihm dadurch ein Schaden entstanden ist, etwa Ausfall einer Reise wegen fehlenden Ausweispapieren. „Die Schadensersatzforderungen sind an die jeweilige Stadt zu richten“, so Mühling.

So wird das Thema Cyberangriff wohl zumindest bis zum Sommer sowohl in Balve, wie beim Märkischen Kreis ein Thema sein, auch wenn der kommunalen Dienstleister Südwestfalen IT  das Online-Serviceportal der Kreisverwaltung wieder in Betrieb nehmen konnte. Unter https://portal.maerkischer-kreis.de/ können Bürgerinnen und Bürger rund 110 Dienste online in Anspruch nehmen – von A wie Abfalltransport (gefährlicher Abfälle) bis Z wie Zeitschrift („Der Märker“).

Rund ein Fünftel aller Verwaltungsleistungen werden beim Märkischen Kreis inzwischen online erledigt. Das gilt für den Normalbetrieb. Durch den Cyberangriff auf den kommunalen Dienstleister Südwestfalen IT lagen viele der Online-Verfahren zunächst auf Eis – und das aus gutem Grund: Es musste zunächst sichergestellt sein, dass alle Systeme frei von schädlicher Software sind. Gleichzeitig wurden neue Sicherheitsrichtlinien erarbeitet und schrittweise umgesetzt. Nicht zuletzt nahm auch die Wiederinbetriebnahme Zeit in Anspruch.

Inzwischen läuft das System bis auf wenige Ausnahmen wieder. Liegenschaftskarten erhalten, einen Antrag auf Bildung- und Teilhabe-Leistungen stellen, die Kita-Anmeldung in die Wege leiten, die Online-Belehrung für Lebensmittelberufe durchführen, den Antrag auf Unterhaltsvorschluss stellen und vieles mehr: all das ist jetzt wieder online möglich.

Eine komplette Service-Übersicht gibt es im Serviceportal unter https://portal.maerkischer-kreis.de/ . Zugriff ist auch über die Not-Homepage des Märkischen Kreises möglich unter www.maerkischer-kreis.org .

Um Geduld bittet die Kreisverwaltung die Bürgerinnen und Bürger allerdings noch bei einer der gefragtesten Online-Dienstleistungen: Neue Wunschkennzeichen und neue Reservierungen von Kennzeichen sind weiterhin nicht möglich. Alle anderen Fahrzeuge erhalten bei der Zulassung vor Ort Kennzeichen aus fest vordefinierten Serien. Auch Online-Anträge mit Bezahlfunktion können nicht genutzt werden, da die Schnittstelle zum E-Payment-Verfahren noch nicht von der Südwestfalen IT wiederhergestellt wurde.    kr/pmk

Anzeige