Neuenrade. Die Stadt Neuenrade beteiligt erneut die Öffentlichkeit an der Planung weiterer Windenergieflächen im Stadtgebiet. Anlass ist die Änderung des Flächennutzungsplanes in den Bereichen Affeln/Altenaffeln sowie Kohlberg. Der aktuelle Planentwurf sowie die zugehörigen Verfahrensunterlagen können vom 12. März bis einschließlich 17. April eingesehen werden.
Mit der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Neuenrade soll die planungsrechtliche Voraussetzung für die Errichtung von Windenergieanlagen geschaffen werden – sechs südlich von Affeln und Altenaffeln sowie drei auf dem Kohlberg. Betreiben möchte sie die SL Windenergie GmbH, die bereits für den Windpark auf dem Kohlberg verantwortlich ist.
Die Unterlagen stehen auf der Internetseite der Stadt Neuenrade unter dem Bereich Wirtschaft & Bauen – Stadtplanung – Bauleitplanung – Aktuelle Beteiligungsverfahren zur Verfügung. Zusätzlich können sie während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Neuenrade eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Stellungnahmen zum Planentwurf abzugeben. Diese können vorzugsweise per E-Mail an bauamt@neuenrade.de gesendet werden, sind aber auch schriftlich oder zur Niederschrift im Rathaus möglich.
Im April vergangenen Jahres hatte die Stadt Neuenrade in zwei Bürgerversammlungen in Altenaffeln und Neuenrade über die Planungen zum Ausbau der Windenergie im Bereich Affeln/Altenaffeln und auf dem Kohlberg informiert und in den Planungsprozess einbezogen. Anschließend konnten Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung einmal Anregungen und Bedenken mitteilen.





