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Balve. (R.E.) Eine Haushaltsperre ist mit Bürgermeister Hubertus Mühling und Stadtkämmerer Hans-Jürgen Karthaus nicht zu machen. Das geht aus dem Gespräch hervor, das die HÖNNE-ZEITUNG mit den beiden Protagonisten heute Nachmittag geführt hat. Sowohl das Stadtoberhaupt als auch der „Finanzminister“ sind nämlich der Meinung, dass die Kommune gerade in dieser schwierigen Zeit dafür sorgen muss, dass das kulturelle und auch wirtschaftliche Leben nicht durch eine Haushaltssperre ausgebremst werden darf. Vor allem deshalb nicht, weil das Land NRW Finanzmittel für die Kommunen zur Verfügung stellt, um die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie abzufedern, und zwar mit dem Kommunalschutz-Paket.

Die von den CDU- und UWG-Vorsitzenden Alexander Schulte und Lorenz Schnadt angeregte Haushaltssperre lehnen Bürgermeister und Stadtkämmerer auch deshalb ab, weil sie keine erheblichen Nachteile oder Gefahren für den städtischen Haushalt sehen.
„Trotzdem wollen wir beide keine Entscheidung im Rathaus treffen, sondern die Politik entscheiden lassen. Deshalb lade ich am 16. April, um 17 Uhr, den Haupt- und Finanzausschuss in die Aula der Realschule ein. Denn ich halte es für erforderlich, dass wir in diesen Zeiten über die Finanzsituation der Stadt Balve nicht nur mit der Politik debattieren, sondern auch die Öffentlichkeit informieren“, sagte uns Bürgermeister Hubertus Mühling.

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Eine Haushaltssperre in seiner „Reinform“ hat nach Meinung des Kämmerers Hans-Jürgen Karthaus sehr weitreichende Auswirkungen auf die Gesellschaft und die Investitionen unserer Stadt. Diese müssten sehr differenziert betrachtet und abgewogen werden. Die Haupt- und Finanzausschuss-Sitzung biete die Gelegenheit, die Ausschussmitglieder und die Öffentlichkeit über die Finanzausstattung der Städte und Gemeinden in NRW zu informieren. Dies insbesondere vor dem Hintergrund des in dieser Woche erlassenen Kommunalschutz-Paket des Landes NRW, heißt es aus dem Rathaus.

Geld aus dem NRW-Rettungsschirm
Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen stehen angesichts der Bewältigung und zugleich der direkten und indirekten Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vor immensen Herausforderungen: Gewerbesteuerstundungen, direkte und indirekte Einzahlungs- und Ertragsausfälle bei gleichzeitig höheren Aufwendungen und Auszahlungen sowie Weiter-zahlungen an soziale Einrichtungen, damit die dort Beschäftigten und die Einrichtungen auch in dieser schwierigen Zeit gesichert werden können.

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Das Landeskabinett hat daher beschlossen, ein „Kommunalschutz-Paket des Landes Nordrhein-Westfalen im Zuge der COVID-19-Pandemie“ zu erarbeiten, um damit die kommunalen Strukturen für die Zukunft abzusichern. Die corona-bedingten Finanzschäden in den Haushalten der Gemeinden und Gemeindeverbände sollen durch Veränderungen im kommunalen Haushaltsrecht isoliert werden. Kern der Isolationsmaßnahme soll eine Aktivierung der Finanzschäden im Wege einer Bilanzierungshilfe sein, die nach erster Aktivierung im Jahr 2020 erstmals 2025 linear über 50 Jahre in die Ergebnisrechnungen ab-geschrieben werden soll. Mit den corona-bedingten Finanzschäden korrespondierende Kreditaufnahmen sollen als Verbindlichkeiten für Investitionen passiviert werden können. Die Tilgung der neu aufgenommenen Kreditmittel erfolgt konjunkturgerecht innerhalb von 50 Jahren.

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