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Balve. Es waren nicht die Motorradfahrer, die mit Höchstgeschwindigkeiten durch die Gegend donnerten, sondern ein Pkw-Fahrer, der während der Polizeikontrolle auffiel. Er raste mit 107 km/h durch Langenholthausen.

Am Sonntag, in der Zeit von 12 bis 20 Uhr, führten Beamte des Verkehrsdienstes an mehreren Stellen im nördlichen Bereich des Märkischen Kreises Motorradkontrollen durch. Primär war der Fokus der Beamten auf Motorradfahrer gerichtet, die sich nicht an die bestehenden Geschwindigkeitsbegrenzungen hielten.

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Hierzu wurden eine Radaranlage und eine ESO-Anlage zur Überwachung der Geschwindigkeit eingesetzt – an weiteren Stellen wurden technische Kontrollen durchgeführt und das Verbot für Krafträder (Verkehrszeichen 255) überwacht.

Im Ergebnis ist festzustellen, dass insgesamt 3599 Kraftfahrzeuge die entsprechenden Messstellen passierten. 449 Fahrzeugführer wurden wegen Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem Verwarnungsgeld verwarnt – bei weiteren 23 Verkehrsteilnehmern war die Überschreitung sogar so gravierend, dass entsprechende Ordnungswidrigkeitenanzeigen gefertigt werden mussten – unter den genannten Verkehrsteilnehmern befanden sich insgesamt 51 Motorradfahrer.

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Ein Pkw passierte die Messstelle auf der Sunderner Straße in Langenholthausen mit 107 km/h; bei der innerorts zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.

Während der Kontrollen wurden insgesamt 574 Motorradfahrer angehalten und überprüft. Dabei stellten die Polizisten bei zwei Motorrädern mangelhafte Bereifung fest und fertigten entsprechende Ordnungswidrigkeitenanzeigen. Das bestehende Verbot der Durchfahrt für Krafträder zwischen Iserlohn und Schwerte (Schälk) wurde in 17 Fällen nicht beachtet und mit einem Verwarnungsgeld geahndet.

Darüber hinaus fiel ein Verkehrsteilnehmer mit einem in Holland zugelassenen Motorrad auf, der seine Auspuffanlage in Bezug auf das Geräuschverhalten manipuliert hatte.

Bei der vor Ort durchgeführten Geräuschpegelmessung wurde ein Wert von 110 dB und somit eine Überschreitung des zulässigen Wertes um 26 dB gemessen. Der Motorradfahrer musste eine Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Euro erbringen, um die zu erwartende Geldstrafe und die Kosten für das Verfahren zu sichern – die Weiterfahrt wurde ihm darüber hinaus untersagt.

Die Polizei wird auch in Zukunft weitere Schwerpunkteinsätze durchführen.