Balve/Arnsberg. (R.E.) Die beiden Raser aus Hemer und Soest, die sich laut Anklage ein illegales Autorennen zwischen Langscheid und Beckum geliefert haben, und zwar am Abend des 1. August 2018, sitzen seit heute Morgen auf der Anklagebank der 2. Großen Strafkammer – als Schwurgericht – des Landgerichts Arnsberg.
Damals wurden bei dem grauenvollen Unfall auf der B 229 (zwischen Hövel und Beckum) eine Frau getötet und vier Menschen lebensgefährlich verletzt, weil der 48-jährige Arzt aus Hemer mit seinem Auto in einen Golf geschleudert war, und zwar mit 85 km/h, wie der Staatsanwalt heute betonte.
Der Vorsitzende Richter des Landgerichts, Teipel, will an neun Verhandlungstagen herausfinden, welche Schuld die beiden Angeklagten, der 42-jährige Arzt aus Hemer und der 58-jährige Kaufmännische Angestellte aus Soest, auf sich geladen haben. Zum Prozessauftakt hüllten sich die beiden Herren erst einmal in Schweigen. Ihre Anwälte kündigten jedoch an, dass sie sich eventuell äußern werden.
Staatsanwalt Klaus Neulken, der die Anklage mit so zarter Stimme verlas, dass sie kaum im Gerichtssaal zu vernehmen war, wirft dem 42-jährigen Hemeraner vor: Es gäbe einen hinreichenden Verdacht, dass er den Tod der 70-jährigen Golffahrerin und die lebensgefährlichen Verletzungen der anderen vier Insassen durch sein rücksichtsloses Verhalten im Straßenverkehr verursacht habe. Er habe immer wieder versucht, den vor ihm fahrenden Porsche zu überholen. Durch seine Selbstüberschätzung habe der Hemeraner, der am 1. August 2018 mit seinem Audi Q5 stark alkoholisiert unterwegs war, billigend in Kauf genommen, dass durch sein waghalsiges Überholmanöver Menschen getötet werden.
Dem Porschefahrer aus Soest, der nach dem schweren Unfall seelenruhig auf einem Balkon in Beckum gesessen haben soll, warf Staatsanwalt Klaus Neulken vor, dass er sich an einem illegalen Kraftfahrzeugrennen beteiligt und Verkehrsunfallflucht begangen habe.
Zum Auftakt der Hauptverhandlung waren auch Unfallbeteiligte im Gerichtssaal. Ihre Interessen wahren die Anwälte Simone Hammecke-Klüter aus Balve und Franz Teuber aus Arnsberg, der noch vor Ort erklärte: Der Unfall habe bei seiner Mandantin große seelische und körperlich Schäden angerichtet. Es sei noch keine Gesundung zu erkennen. Sich direkt an der Hauptverhandlung zu beteiligen, sei den Unfallgeschädigten derzeit noch zu stressig. Deshalb hätten sie sich unter die Zuhörer gemischt, so Rechtsanwalt, der nicht einschätzen kann, wie der Prozess ausgehen wird. „Das Verkehrsdelikt ist nachweisbar, aber ob dies auch auf den Vorsatz zutrifft“, das mag der Anwalt derzeit nicht zu bewerten.
So argumentierte auch der Vorsitzende Richter des Landgerichts Arnsberg: „Die Anklageschrift ist sehr intensiv geprüft worden. Wir wissen aber heute noch nicht, wie die Verhandlung endet.“