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Menden. Mit der erneuerten Corona-Schutzverordnung des Landes, die seit dem vergangenen Montag gültig ist, dürfen unter anderem auch Museen wieder öffnen. In Menden wird das Gut Rödinghausen den Anfang machen und den Besuchern endlich die Möglichkeit geben, die aktuelle Porträtausstellung zu besichtigen. Museumsleiterin Jutta Törnig-Struck hatte ja bereits virtuell auf der Facebookseite des Gutes einen Einblick gegeben. „Jetzt können die Besucher endlich die Ausstellung mit eigenen Augen sehen“, freut sich Törnig-Struck. Über kurze Raumtexte und einen Flyer zum Mitnehmen werden die nötigen Informationen zu dieser ganz besonderen Ausstellung vermittelt.

Wie in diesen außergewöhnlichen Zeiten üblich, geht aber auch das nicht ohne Vorkehrungen und Vorgaben für die Besucher*innen. Das bedeutet:
• Der Zutritt wird durch Anweisung des Museumspersonals gesteuert und kontrolliert
• Die Anzahl der Besucher*innen darf eine Person pro 10 m2 nicht übersteigen – auf Gut Rödinghausen bedeutet das: eine Person pro Raum
• Es gelten die Regelungen zum Mindestabstand – auch in Warteschlangen
• Der Zutritt erfolgt gesteuert, d. H. im Eingangsbereich sorgt das Museumspersonal für die Einhaltung der Abstandsregeln ebenso wie in den Räumlichkeiten der Ausstellungsbereiche
• Die Begehung erfolgt in Form eines Rundgangs, so dass sich Besucher nicht begegnen
• Auf Gut Rödinghausen stehen drei Ein- und Ausgänge zur Verfügung: Eintretende und Austretende Besucher werden sich so also nicht im Türbereich begegnen
• Alle Besucher und Beschäftigten sind verpflichtet, einen Mund-Nase-Schutz zu tragen
• Besucher und Personal haben jederzeit die Möglichkeit, ihre Hände zu waschen bzw. zu desinfizieren.

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Gleiches wird für das Stammhaus in der Innenstadt gelten. Hier wird die Wiederöffnung für den Mittwoch der kommenden Woche vorbereitet. In beiden Museen wird kein Eintritt erhoben. Führungen und Veranstaltungen aller Art können allerdings leider nicht stattfinden. Poenigeturm und Schmarotzerhaus bleiben vorerst geschlossen, da aufgrund der beengten Räume der Sicherheitsabstand zwischen den Besuchern sowie zum Museumspersonal nicht gewährleistet werden kann.

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