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Menden/Balve/Neuenrade. Der Wetterbericht verheißt uns für den heutigen Tag die besten Voraussetzungen, um einen freien Feiertag genießen zu können. Christi Himmelfahrt, oder auch Vatertag, zieht traditionell zahlreiche Bollerwagen-Chauffeure an die frische Luft. Das ist, nach der jüngsten Corona Schutzverordnung des Landes NRW auch nicht verboten. Auch muss der Wandersmann nicht einsam durch die Heide schleichen, denn inzwischen dürfen sich ja auch Personen aus zwei verschiedenen Haushalten in der Öffentlichkeit treffen.

Zu allen anderen Personen muss der Mindestabstandes von 1,5 Metern eingehalten werden! Darauf weist das Ordnungsamt der Stadt Menden noch einmal hin und bittet dringend um Beachtung der Hygiene- und Abstandsregelungen. Gleiches gilt für Ausflügler, die in einer Kneipe, einem Restaurant oder anderer Gastronomie einkehren. „Achten Sie bitte auf ausreichend Abstand zu anderen Gästen. Hier sind allerdings auch die Gastronomen selbst gefordert, sich an die Spielregeln zu halten“, so das Ordnungsamt das bereits Anfang Mai die Gastronomen beraten und den Gastwirten nützliche Hinweise gegeben hat. Reicht der Platz im Lokal oder dem Außenbereich nicht aus für 1,5 Meter Abstand, müssen im Zweifel Tische entfernt werden oder zum Beispiel Plexiglasscheiben zwischen den Tischen aufgestellt werden. Darauf haben die Ordnungsämter aber auch am Feiertag selbst ein Auge.

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Auch wenn jetzt wieder vieles möglich ist: Schützen Sie sich selbst und Ihre Mitmenschen und handeln Sie nicht leichtfertig. Zusammengefasst gilt:
• Große Wandergruppen sind nicht erlaubt. Erlaubt sind Zusammenkünfte von Personen aus maximal zwei Haushalten.
• Picknicken im öffentlichen Raum ist inzwischen wieder erlaubt. Grillen auf öffentlichen Flächen jedoch nicht.
• Gastronomen müssen sich an die Regelungen aus der Corona-Schutzverordnung halten.

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