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Menden. Nach aktueller Rechtslage hat sich jeder im öffentlichen Raum, also auch in einer Ratssitzung so zu verhalten, dass er sich und andere Menschen nicht einer „vermeidbaren Infektionsgefahr aussetzt“. Dazu zählt insbesondere die Einhaltung eines solidarischen Mindestabstandes zu anderen Personen von 1,5 Metern. Sollte dies nicht möglich sein, so empfiehlt der Landesgesetzgeber das Tragen „einer textilen Mund-Nase-Bedeckung“. Anders als etwa für Wochenmärkte oder den öffentlichen Personennahverkehr hat der Landesgesetzgeber für die Gremienarbeit in Kommunen oder Unternehmen keine Maskenpflicht verordnet.

Der Verwaltungsvorstand der Stadt Menden (Sauerland) ist am Montag (4. Mai 2020) mit allen Fraktions-Vorsitzenden in einer sogenannten interfraktionellen Besprechung zusammengekommen, um auch über die Wiederaufnahme der Sitzungen von Fachausschüssen und Rat zu sprechen. Mit Blick auf die Gesetzeslage hat der Verwaltungsvorstand dargelegt, dass eine allgemeine Pflicht zum Tragen einer Maske in den Sitzungen nicht eingeführt werden muss. Der Ratssaal im Neuen Rathaus wurde entsprechend vorbereitet.

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Die geltenden Abstandsregeln können dort eingehalten werden: Im Plenum wurde die Zahl der Sitzplätze auf 18 reduziert, am Tisch der Sitzungsleitung sind vier Plätze vorgesehen. Im Zuschauerraum stehen maximal 15 Plätze zur Verfügung. Die Teilnahme von Mitarbeiter*innen aus den Fachbereichen der Verwaltung wird auf das unbedingt notwendige Maß reduziert. Diese Regelungen und weitere Vorgaben sind das Ergebnis einer internen organisatorischen Überprüfung, die belegt, dass eine Durchführung von Sitzungen unter ständiger Einhaltung des gesetzlichen Mindestabstandes und weiterer Vorsorgemaßnahmen möglich ist. So sollen zum Beispiel Ratssitzungen auf der Wilhelmshöhe stattfinden. Weitere Maßnahmen, wie Zugangskontrollen, die angepasste Sitzordnung, ein Desinfektionsmittelspender am Eingang zum Ratssaal und das einzelne Eintreten der Sitzungsteilnehmer stellen sicher, dass auch die Zuschauer*innen ihren Platz ohne Abstandsunterschreitung erreichen und dort in sicherer Entfernung zu anderen Personen an den öffentlichen Sitzungen teilnehmen können. Wer freiwillig eine Maske tragen will, kann dies selbstverständlich tun.

Der Verwaltungsvorstand betont, dass es in Menden zum guten Ton gehört, derartige Themen zunächst offen mit den Fraktions-Vorsitzenden zu erörtern. Und das persönlich und nicht etwa in sozialen Medien. Zumal es gerade in dieser Frage offenbar ganz unterschiedliche Meinungen, aber auch Praktiken gibt.

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Eine stichpunktartige Abfrage unter den Kommunen des Märkischen Kreises hat ergeben, dass eine allgemeine Maskenpflicht bisher lediglich vereinzelt eingeführt worden ist. Auch in Kirchen werden Gottesdienste ohne eine Maskenpflicht durchgeführt. Im Ergebnis wird in Menden eine allgemeine Maskenpflicht nicht eingeführt. Die Stadtverwaltung empfiehlt jedoch eine textile Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, wenn der Mindestabstand zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann. So wie es das Land ebenfalls tut. Bei Rats- und Ausschusssitzungen im Ratssaal oder auf der Wilhelmshöhe ist eine Verpflichtung aus Sicht des Verwaltungsvorstandes aufgrund der Gegebenheiten und Vorbereitungen nicht notwendig.

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