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Beckum/Balve. Der Rat der Stadt Balve hat in seiner Sitzung am 22. März die frühzeitige Beteiligung für die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Balve zum Zwecke der Aufhebung der Windkonzentrationszone im Beckumer Feld beschlossen. Ziel ist die Aufhebung der Ausschlusswirkung für das gesamte Stadtgebiet.

Der Vorentwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Balve sowie die Begründung mit Umweltbericht zur Flächennutzungsplanänderung können gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 25.05.2023 bis einschließlich 27.06.2023 im Rathaus der Stadt Balve, Widukindplatz 1, Zimmer 44, Fachbereich 4, 58802 Balve, während folgender Zeiten eingesehen werden: montagsvon 8 bis 12.30 Uhr und von 14 bis 17 Uhr, dienstags bis donnerstags von 8 bis 12.30 Uhr, freitags von 8 bis 12 Uhr.

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Die Unterlagen stehen zudem über den gesamten Zeitraum zusätzlich im Internet unter folgender Adresse zur Verfügung: https://www.balve.de/wirtschaft-und-bauen/bauen-und-wohnen/bauleitplaene/beteiligungsverfahren

Während dieser Zeit kann sich jedermann über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und Anregungen zu der Planung vorbringen.

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Anregungen können schriftlich, per E-Mail an bauleitplanung@balve.de oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Die schriftlichen Stellungnahmen sind an den Bürgermeister der Stadt Balve, Postfach 13 63, 58797 Balve, zu richten.

Es wird darauf hingewiesen, dass in der Regel alle eingehenden Stellungnahmen in öffentlicher Sitzung der Gremien beraten und entschieden werden. Den Beteiligten wird nach der Prüfung der fristgerecht vorgebrachten Anregungen das Ergebnis der Entscheidung mitgeteilt.

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