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Märkischer Kreis. Gute Nachricht: Der Märkische Kreis kann wieder Termine anbieten, um die alten grauen oder rosafarbenen Führerscheine (Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970) zu tauschen. Die Bezirksregierung Arnsberg wird die Frist für den Führerscheinumtausch in dieser Stufe bis zum 19. Januar 2025 verlängern.

Bis 2033 müssen alle vor dem 19. Januar 2013 ausgegebenen Papierführerscheine getauscht und gegen fälschungssichere und EU-weit einheitliche Dokumente im Scheckkartenformat ausgetauscht werden. Im Märkischen Kreis betrifft das etwa 200.000 Führerscheine. Der Gesetzgeber hat dazu einen Stufenplan erarbeitet. In der ersten Stufe wurden bis Anfang 2022 etwa 14.000 graue und rosa Führerscheine getauscht.

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Aktuell sind die Jahrgänge 1965 bis 1970 an der Reihe. Bis zum 19. Januar 2024 hätten normalerweise alle, die in dieser Zeit geboren wurden und noch einen grauen oder rosafarbenen Führerschein besitzen, diesen gegen ein neues Dokument umtauschen müssen. Aufgrund des Hacker-Angriffs auf den kommunalen Dienstleister Südwestfalen-IT konnte eine Bearbeitung in den südwestfälischen Kreisen aber nicht erfolgen. Durch eine Allgemeinverfügung der Bezirksregierung Arnsberg wurde die Frist für den Umtausch in den Geburtsjahrgängen 1965 bis 1970 zunächst auf den 19. Juli dieses Jahres verlängert. Die Bezirksregierung wird diese Frist nun auch um weitere sechs Monate bis zum 19. Januar 2025 verlängern.

Bekanntlich sind die Führerscheinbehörden in Südwestfalen durch die Cyber-Attacke in Verzug geraten, was den Führerscheinpflichtumtausch der grauen und rosa „Lappen“ angeht. Jetzt bietet der Märkische Kreis wieder erste Termine zum Umtausch an. Sie werden zunächst in begrenzter Zahl zur Verfügung stehen, sollen aber sukzessive steigen. Ziel ist es, auch den Umtausch der vierten Stufe (Geburtsjahrgänge 1971 bis 1980 mit rosafarbenem oder grauem Führerschein) bis zum 19. Januar 2025 abschließen zu können. Grob geschätzt warten etwa 25.000 bis 30.000 Führerscheine darauf, bis dahin getauscht zu werden.

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Der Märkische Kreis bittet um Geduld: Wegen der bevorstehenden Urlaubszeit wird erwartet, dass die Nachfrage hoch sein wird. Wer es nicht eilig mit einem Umtausch hat, wird daher gebeten, noch abzuwarten. Die Bezirksregierung Arnsberg empfiehlt, die Allgemeinverfügung, die am 25. Mai dieses Jahres in Kraft treten soll, unterwegs mit sich zu führen. Sie wird dann auf der Seite www.maerkischer-kreis.org zum Download bereit gestellt.

Hintergrund

Die Führerscheine können in den Bürgerbüros des Märkischen Kreises in Iserlohn oder Lüdenscheid umgetauscht werden. Dabei sind folgende Unterlagen mitzubringen: bisheriger Führerschein, gültiges Ausweisdokument und ein aktuelles, höchstens 12 Monate altes, biometrisches Lichtbild. Die Gebühr beträgt 30,40 Euro. Der neue Kartenführerschein wird dann direkt von der Bundesdruckerei zugeschickt. Den alten Führerschein bekommen die Bürgerinnen und Bürger – mit einem Ablaufdatum versehen – wieder ausgehändigt.

Ist der bisherige Führerschein nicht im Märkischen Kreis oder seinen Rechtsvorgängern ausgegeben worden, muss von der ausstellenden Behörde zuvor eine sogenannte „Karteikartenabschrift“ angefordert werden – nur im dortigen Verzeichnis sind die Führerscheindaten gespeichert. Für den Besuch im Bürgerbüro muss vorab ein Termin vereinbart werden. Termine können online unter https://terminvergabe.maerkischer-kreis.de/ oder telefonisch unter 02351 966 60 gebucht werden.   pmk

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