Leveringhausen. Bei einer Polizeikontrolle in Leveringhausen wurde am Samstag zwischen 13 und 18 Uhr die Geschwindigkeit von insgesamt 401 Fahrzeugen (davon 78 Motorräder) gemessen. Die Ortslage befindet sich außerhalb geschlossener Ortschaft. Hier sind jedoch nur 30 km/h zulässig.
Insgesamt waren 118 Fahrzeuge zu schnell, davon 30 Motorräder. 14 Kradfahrer bewegten sich im Bereich eines Verwarnungsgeldes, 16 erwartet eine Ordnungswidrigkeitenanzeige. Das schnellste Motorrad mit Zulassung in Lünen wurde mit 73 km/h (200 EUR / 1 Punkt) gemessen. Der schnellste PKW aus dem hiesigen Kreis fuhr mit 58 km/h (100 EUR / 1 Punkt) durch die Messstelle. An einem Motorrad wurde zusätzlich eine zu laute Abgasanlage festgestellt. Auch hier war eine Anzeige die Folge.
Neben den genannten Verstößen kam es noch zu weiteren unerfreulichen Geschehnissen rund um die Kontrolle. Sowohl am Samstag, als auch bei der Kontrolle vom vergangenen Sonntag haben Verkehrsteilnehmer das Messgerät der Polizisten angegriffen, möglicherweise um eine weitere Überwachung zu unterbinden. Die Beamten bekamen dies jedoch mit, konnten in beiden Fällen die Personalien feststellen und entsprechende Strafanzeigen vorlegen.
Pfingstsonntag machte sich ein 80-jähriger Spaziergänger an der Anlage zu schaffen und löste dabei den eingebauten Alarm aus. Die Beamten liefen hin und konnten den Senior noch antreffen. Er zeigte sich auf Vorhalt hinsichtlich seines Verhaltens vollkommen uneinsichtig. Ein Schaden an der Anlage entstand nicht. Gleichwohl mussten die Polizisten sie umfassend neu einstellen, um die Messfähigkeit wieder herzustellen.
Am vergangenen Samstag gingen zwei leicht alkoholisierte Männer (Mitte 20 aus Hemer und Dortmund) zu Fuß von Leveringhausen in Richtung Elfenfohren. Auch hier löste plötzlich der Alarm aus und die Beamten liefen zur Anlage. Als die beiden Tatverdächtigen sie sahen, rannten sie davon. Nach kurzer Fahndung konnten sie noch in Tatortnähe angetroffen werden. Ein Tatverdächtiger zeigte sich auf Vorhalt geständig. Sie sollen so auf die Anlage eingewirkt haben, dass diese umfiel, wodurch Lackschäden und Kratzer entstanden. Die Anlage blieb noch funktionsfähig. Nach ersten Schätzungen entstanden dennoch mindestens mehrere hundert Euro Schaden.
Polizeibeamte legten in beiden Fällen Strafanzeigen wegen vollendeter bzw. versuchter Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel vor. (dill)