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Balve. Wind-Energie-Anlagen (WEA) scheinen das Thema zu sein, mit dem sich der Ausschuss „Umwelt, Stadtentwicklung, Bau“ immer wieder beschäftigen muss. Erst kürzlich hatten Ausschuss und Rat der Errichtung von Windrädern im Balver Wald widersprochen, da weder die Zuwegung noch der Brandschutz gesichert waren. Mit einem Federstrich entschied der Märkische Kreis anders und „ersetze“ die Balver Entscheidung. Drei Windräder sind somit genehmigt.

Danach hatte Ratsherr Heinrich Stüeken gefragt. Zurecht fragten sich auch die anderen Ausschussmitglieder, warum sie denn dann gefragt würden. Ausschussvorsitzender Lorenz Schnadt sprach von Symbolpolitik, Bürgermeister Hubertus Mühling ergänzte, dass die Brandschutzdienststelle des Kreises das anders gesehen hat und auch die Zuwegung sei nach deren Ansicht gesichert, da ein Waldweg dahin führe. Der Vorschlag, einfach bei städtischem Gebiet die Wegeverbreiterung für die schweren Fahrzeuge zu untersagen, stellte sich auch nicht als guter Vorschlag heraus. Es sei ein priviligiertes Bauvorhaben und da müsse zugestimmt werden.

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Soweit noch einmal die Diskussion, die die Vergangenheit betraf. Nun hatte der Antragsteller, der bereits drei Windanlagen genehmigt bekommen hat, einen Antrag auf den Betrieb und die Errichtung von sechs weiteren WEA des Typs Enercon E- 160 EPS 5 E3 R1 mit einer Nabenhöhe von 166,60 Metern (Gesamthöhe 246,60 m) und einer Nennleistung von 5.560 kW gestellt. Die vorgesehenen Aufstellungsorte der Einzelanlagen, die in ihrer Gesamtheit einen Windpark bilden, sind im Flächennutzungsplan der Stadt Balve als Fläche für den Wald dargestellt.

Mit Beschluss vom 30. November 2023 hat der Regionalrat für den Regierungsbezirk Arnsberg – Teilbereich Märkischer Kreis, Kreis Siegen-Wittgenstein und Kreis Olpe solche Windenergiebereiche festgelegt. Innerhalb dieser sind WEA grundsätzlich zulässig, außerhalb kann die zuständige Gemeinde das Einvernehmen zur Errichtung von WEA planungsrechtlich versagen. Drei der Anlagen liegen innerhalb der durch den Regionalplan festgesetzten Windenergiebereiche, sodass hier hinsichtlich der Standortwahl das Einvernehmen erteilt werden muss.

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Die WEA 7, 8 und 9 befinden sich außerhalb der festgesetzten Windenergiebereiche. Der Rat der Stadt Balve hatte sich in seiner Sitzung am 20. März mit einem Grundsatzbeschluss darauf geeinigt, im Übergangszeitraum nur für WEA innerhalb der Windenergiebereiche das Einvernehmen herzustellen. Damit dürften die drei Anlagen zunächst vom Tisch sein.

Neben der planungsrechtlichen Zulässigkeit ist bei WEA auch die ausreichende Erschließung zu prüfen. Diese umfasst mindestens die wegemäßige Erschließung und die Löschwasserversorgung. Der Ausschuss kam zu dem Entschluss, dass für alle WEA weder die wegemäßige Erschließung, noch die Löschwasserversorgung ausreichend gesichert sei. Einstimmig versagte der Ausschuss daher das Bauvorhaben von sechs weiteren Windkraft-Energie-Anlagen. Doch auch diese Entscheidung kann schließlich der Märkische Kreis „ersetzen“.      kr


Karte: Geodatenportal Wind-Energie-Anlagen des Märkischen Kreises.