Iserlohn. Das Amtsgericht Iserlohn bestraft einen Raser, der mit 120 km/h innerhalb geschlossener Ortschaft unterwegs war, mit dem Entzug der Fahrerlaubnis um weitere 10 Monate – Neuerwerb der Fahrerlaubnis – Regressansprüche – Übernahme der Gerichtskosten. Was war passiert: Am 19. April 2019, gegen 4 Uhr, ereignete sich auf der Mendener Straße in Iserlohn in Fahrtrichtung stadtauswärts ein schwerwiegender Verkehrsunfall, bei dem ein zum damaligen Zeitpunkt 28-jähriger Hemeraner verletzt wurde und Sachschaden in einer hohen 5-stelligen Summe entstand. Das Gericht sieht als Ursache für den Unfall ein illegales Straßenrennen, auch wenn kein zweiter Fahrer als Konkurrent für den Ford-Fahrer in Aktion war.
Als Unfallursache für den Verkehrsunfall konnte aufgrund objektiver und subjektiver Tatsachen eine deutliche und signifikante Geschwindigkeitsüberschreitung des Unfallverursachers mit seinem orangefarbenem Ford Focus GT innerhalb geschlossener Ortschaft, im Zusammenhang mit einem Abbiegevorgang eines 34-jährigen Iserlohners mit seinem gelben Skoda Superb angenommen werden. Durch die Wucht des Aufpralls in Höhe der Pütterstraße wurde der Verursacher noch gegen weitere, am Fahrbahnrand geparkte Pkw, geschleudert. Im Anschluss schleuderte er wieder auf die Fahrbahn und kam dort, nachdem der komplette Motorblock seines Pkws aus dem Pkw herausgerissen wurde, zum Stehen.
Sowohl am Ford Focus als auch Skoda entstand Totalschaden. Am Ford wurden bei dem Verkehrsunfall einzelne Räder abgerissen. Die Beweisführung erfolgte unter anderem durch die technische Auswertung des Motorsteuer-, Airbagsteuer- sowie ABS-Steuergerätes. Zudem verharrte die Tachonadel des PKW vermutlich durch Abriss der Aggregate bei einer Geschwindigkeit von 120 km/h und 4000 U/min.
Am Amtsgericht Iserlohn wurde folgendes Urteil gesprochen: 120 Tagessätze im geringen Eurobereich – Entzug der Fahrerlaubnis um weitere 10 Monate – Neuerwerb der Fahrerlaubnis – Regressansprüche – Übernahme der Gerichtskosten