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Neuenrade. Für jeden dritten Menschen ist Barrierefreiheit notwendig, für jeden zehnten unentbehrlich. In diesem Zusammenhang erinnert die Stadt Neuenrade an die Pflicht der Grundstückseigentümer, Gehwege von Unkraut und Laub zu befreien. Auch Äste von Bäumen, Sträucher und Hecken, die in den öffentlichen Verkehrsraum ragen oder das Licht von Straßenlaternen einschränken, bergen Gefahrenpotential.

In den vergangenen Wochen hat das Neuenrader Ordnungsamt festgestellt, dass von vielen Privatgrundstücken aus Strauch- und Baumbewuchs in Gehwegbereiche und Straßenflächen hineinwächst. Aus diesem Grund bittet die Stadt alle Grundstückseigentümer ihre Bäume, Sträucher und Hecken bis an die Grundstücksgrenze heran freizuschneiden. Der Freischnitt ist zudem bis zu einer Höhe von mindestens 2,50 Metern im Gehwegbereich und im Straßenbereich bis 4 Metern vorzunehmen. Straßenlaternen müssen so freigeschnitten werden, dass sie Gehwege und Straßen ausleuchten können.

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Gras und Unkraut auf dem Gehweg können per Hand, mit Messer oder Fugenkratzer, mit festem Besen oder einer Bürste entfernt werden. Chemische Mittel hingegen sind dazu verboten. Übrigens: Zwischen 1. März und 30. September dürfen Hecken, Wallhecken, Gebüsche sowie Röhricht- und Schilfbestände weder gerodet noch abgeschnitten werden. Pflegeschnitte in geringem Umfang sind aber möglich.

Grünabfallcontainer stehen am Bring- und Wertstoffhof am Bahnhof in Neuenrade sowie am Parkplatz Zum Imberg in Affeln zur Verfügung. Das Verbrennen des Abschnittes ist nicht zulässig.

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Wenn Einwohnern Mängel an der öffentlichen Infrastruktur auffallen – zum Beispiel defekte Straßenlaternen –, können sie diese über den Mängelmelder in der Neuenrade-App und über die Webseite www.neuenrade.de melden.