Stadt Balve/Küntrop. Am gestrigen Sonntag zwischen 12.30 und 19.30 Uhr führten Beamte des Verkehrsdienstes der Polizei an mehreren Örtlichkeiten Kombinationskontrollen durch. An den jeweiligen Mess- bzw. Kontrollstellen wurden sowohl die Geschwindigkeit mit Messmitteln überwacht, als auch der technische Zustand, insbesondere von Zweirädern überprüft, teilt die Pressestelle der Polizei mit.
Es wurden insgesamt 4 Kontrollstellen eingerichtet
In Leveringhausen wurde eine Messanlage im Bereich des Leveringhauser Weges betrieben. Die zulässige Geschwindigkeit beträgt hier 30 km/h. 483 Fahrzeuge passierten die Messeinrichtung, 167 davon waren Zweiräder. 130 Fahrzeuge passierten die Messstelle mit überhöhter Geschwindigkeit. Bei 93 Fahrzeugführenden (22 Zweiräder) wird ein Verwarngeld die Folge der Verfehlung sein. In 37 Fällen (16 Kräder) jedoch war die Geschwindigkeit derart erhöht, dass eine Ordnungswidrigkeitenanzeige nachfolgen wird. Ein Pkw passierte die Messstelle mit einer Überhöhung von 34 Km/h, ein Zweiradfahrer mit 32 km/h. Beide sind im Märkischen Kreis wohnhaft. Ein Zweiradfahrer der hier bereits mit einer Geschwindigkeit von 50 km/h angehalten wurde, war unmittelbar zuvor bereits an einer weiteren Messstelle (Balve, Garbeck) mit 71 km/h bei erlaubten 50 km/h auffällig geworden. Gleiches geschah auch einem Pkw- Fahrer. Auch er wurde mit einer Überhöhung von 23 km/h gestoppt, wenige Minuten später auch in Leveringhausen mit 52 km/h bei zulässigen 30 km/h.
Eine weitere Radarmesstelle wurde in Garbeck in der Märkischen Straße eingerichtet. Hier passierten 120 Kfz (31 Kräder) den Messbereich. Insgesamt waren 6 Kraftfahrzeuge (3 Kräder) zu schnell unterwegs. In 3 Fällen war auch hier wegen der überhöhten Geschwindigkeit eine Anzeige die Folge.
Die dritte Messstelle befand sich in Langenholthausen, Sunderner Straße. Hier ist eine Geschwindigkeit von 50 km/h zulässig, diese wurde in beide Fahrtrichtungen erfasst. Insgesamt passierten 1935 Kfz (427 Zweiräder) den Messbereich. 133 Fahrzeugführende (21 Kräder) waren zu schnell unterwegs. 109 Verkehrsteilnehmende erwartet in Anbetracht ihrer Verfehlung ein Verwarngeld. In 24 Fällen (7 Kräder) ist eine Ordnungswidrigkeitenanzeige die Folge.
In Küntrop wurde ebenfalls eine Radareinrichtung betrieben. Hier kam es zu 24 Geschwindigkeitsverstößen. Es handelte sich um geringfügige Übertretungen, ausnahmslos durch Pkw-Fahrende.
Im Rahmen der angestellten technischen Überprüfungen wurden diverse unzulässige Veränderungen oder verschlissene Bereifung mit Verwarngeldern oder Anzeigen geahndet. In drei Fällen war die Bereifung verschlissen, diese Feststellung hatte eine Anzeige zur Folge. In einem Fall war die Abgasanlage verändert, auch hier wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren durch eine Anzeige eingeleitet. Zudem wurde ein Quad ohne das vorgeschriebene Kennzeichen festgestellt, was ebenfalls in Form einer Anzeige geahndet wurde. Ein Vater beförderte sein Kind auf dem Krad mit nicht geringer Geschwindigkeit zwischen Sitzbank und Tank sitzend. Das Kind wies keinerlei ausreichenden Halt auf. Eine Anzeige wurde gefertigt, die Weiterfahrt untersagt. Zudem wurden zwei Fälle von Handynutzung festgestellt und mit einer Anzeige geahndet. Wegen beobachteter Fahrfehler wurden zudem noch vier Verwarngelder erhoben. (lubo)