Menden. Die Polizei hat am Mittwoch in Menden einen Fahrer mit einem frisierten Pedelec erwischt. Eine Polizeistreife kontrollierte den Biker nachts um 2.45 Uhr auf der Max-Eyth-Straße. Wie die Beamten feststellten, war der Geschwindigkeitssensor des Pedelecs baulich deaktiviert. So unterstützte der Motor den Fahrer auch bei Geschwindigkeiten von bis zu 40 km/h.
Damit gehörte das E-Bike jedoch in eine andere Klasse: Für solche „S-Pedelecs“ gilt eine Versicherungs- und Fahrerlaubnispflicht. Der 29-jährige Fröndenberger hatte aber weder das eine, noch das andere. Der Fahrer räumte ein, sein Rad umgebaut zu haben. Die Bauteile lägen zu Hause. Er habe nicht gewusst, dass das verboten sei. Die Polizeibeamten sicherten Beweise und untersagten die Weiterfahrt. Dann konnte der Fröndenberger sein Elektrofahrrad schieben.
Die Polizei warnt vor solchen Umbauten, die insbesondere bei Unfällen schwerwiegende Folgen für den Fahrer haben können. Zur Erklärung: Der Begriff „Elektrofahrrad“ wird inzwischen als Synonym verwendet für verschiedene Arten von Fahrrädern mit Motor. Wenn der Motor den Radfahrer nur bis zu einem Tempo von 25 km/h unterstützt, gelten Pedelecs als Fahrräder. Bei höheren Geschwindigkeiten muss der Fahrer allein mit Muskelkraft arbeiten. Der korrekte Begriff lautet „Pedelec 25“. Die weitaus meisten in Deutschland verkauften Elektrofahrräder gehören zu dieser Klasse. Haftpflichtversicherungen oder Helme sind zwar angeraten, aber keine Pflicht.
Alle anderen Bikes mit Motor gelten als Kraftfahrzeug. Ihre Fahrer müssen deshalb andere Regeln einhalten. Die Fahrzeuge brauchen eine offizielle Betriebserlaubnis, die bei Kontrollen vorzuzeigen ist, und müssen versichert werden. Radwege sind für sie tabu. Die Fahrer müssen einen Helm tragen und brauchen eine entsprechende Fahrerlaubnis. Bei klassischen „S-Pedelecs“ zum Beispiel schaltet der Motor erst bei einem Tempo von 45 km/h ab. Dafür ist ein Führerschein der Klasse AM (auch „Rollerführerschein“ genannt, im Führerschein der Klasse B enthalten) nötig. Interessenten an solchen Fahrzeugen sollten sich eingehend im Fachhandel beraten lassen.
Nun lassen sich die „25-er“ Pedelecs allerdings auch „tunen“ – so wie im Fall des Fröndenbergers. Die Polizei kennt die Möglichkeiten und gern verwendeten Tricks und achtet auf solche Umbauten. Wer ohne die entsprechende Fahrerlaubnis unterwegs ist, der begeht eine Straftat und riskiert damit sogar eine Haftstrafe.
Ein super Artikel mit der fachlich korrekten Auflistung der verschiedenen „E-Bikes“
Leider sind solche kompetent erarbeiteten Artikel selten geworden.
Weiter so!