Balve. Der Rat der Stadt Balve hat in seiner Sitzung am 3. Juli den Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Am Brunnen“ angenommen. Die öffentliche Auslegung des Änderungsentwurfes des Bebauungsplanes nebst Begründung mit Aussagen zu den Belangen des Umweltschutzes erfolgt vom 19. August bis einschließlich 20. September. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch aufgestellt.
Die Unterlagen sind im Internet auf dem zentralen Beteiligungsportal des Landes NRW unter www.beteiligung.nrw.de/portal/balve/startseite oder auf der Internetseite der Stadt Balve unter www.balve.de in der Rubrik Wirtschaft und Bauen – Bauen und Wohnen – Bauleitpläne – Beteiligungsverfahren einsehbar.
Zudem werden die Unterlagen im Rathaus der Stadt Balve, Widukindplatz 1, Zimmer 44, Fachbereich 4, 58802 Balve, während folgender Zeiten öffentlich ausgelegt:
montags von 08:30 bis 12:00 Uhr und von 14:30 bis 17:00 Uhr
dienstags bis donnerstags von 08:30 bis 12:00 Uhr
freitags von 08:30 bis 12:00 Uhr
Während des vorgenannten Zeitraums können von jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich, per E-Mail an bauleitplanung@balve.de oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Die schriftlichen Stellungnahmen sind an den Bürgermeister der Stadt Balve, Postfach 13 63, 58797 Balve, zu richten.
Die Öffentlichkeit kann sich während der öffentlichen Auslegung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und innerhalb der Frist zur Planung äußern. Der Bürgermeister weist darauf hin, dass nur fristgerechte Einwendungen dem Rat der Stadt Balve zur Abwägung und Entscheidung vorgelegt werden.