Die neuen Förderrichtlinien Wolf unterstützen landesweit Präventivmaßnahmen zum Herdenschutz. Foto: Märkischer Kreis
Märkischer Kreis. Alle Tierhaltungen mit Schafen und Ziegen sowie Gehegewild können landesweit in ganz Nordrhein-Westfalen eine Förderung für Herdenschutzmaßnahmen beantragen, um ihre Tiere vor Wölfen zu schützen.
Bisher fand diese Regelung nur für die Förderkulissen der Kategorie „Wolfsgebiet“ Anwendung und betraf im Märkischen Kreis ausschließlich die Städte Altena, Halver, Kierspe, Lüdenscheid, Meinerzhagen, Neuenrade, Plettenberg, Werdohl sowie die Gemeinden Herscheid und Schalksmühle. Nun wird der Herdenschutz auch in den nördlichen Kreisgebieten Hemer, Balve, Iserlohn, Menden und Nachrodt-Wiblingwerde gefördert. Mit der Veröffentlichung des Runderlasses „Erste Änderung der Förderrichtlinien Wolf“ im Ministerialblatt NRW am 12. August tritt die neue „Förderkulisse Wolf“ in Kraft.
In der landesweiten Förderkulisse werden 100 Prozent der Kosten für investive Präventionsmaßnahmen gefördert. Neben Zäunen umfasst dies unter bestimmten Voraussetzungen auch die Anschaffung und Ausbildung von Herdenschutzhunden. Darauf weist die Untere Naturschutzbehörde des Märkischen Kreises hin.
Grundschutz Voraussetzung für Entschädigungen
Entschädigungen (Billigkeitsleistungen) für wolfsbedingte Schäden mit Rissen von Haus- und Nutztieren werden wie bisher landesweit gewährt. Mit der Einführung eines landesweiten Förderangebots wird nach einer Übergangszeit von einem Jahr die Umsetzung von Herdenschutz (sog. „Grundschutz“) in ganz Nordrhein-Westfalen Voraussetzung für die Gewährung einer Billigkeitsleistung.
Wichtig: In den bisher ausgewiesenen „Wolfsgebieten“ ist die bisher geltende Übergangszeit von einem halben Jahr bereits abgelaufen, sodass ein Schaden nur bei Vorhandensein eines entsprechenden Grundschutzes ausgeglichen werden kann.
Im Zuge der Änderungen wurde auch das Antragsverfahren bei der Landwirtschaftskammer NRW (LWK) umstrukturiert. Um Antragstellerinnen und Antragsteller noch besser unterstützen zu können, beginnt künftig jede Antragstellung mit einem Beratungs- und Informationsgespräch durch die Herdenschutzberatung. Im darauffolgenden Prozess werden die Antragsunterlagen gemeinsam vorbereitet und eine fachliche Stellungnahme durch die Herdenschutzberatung erstellt. Die fachliche Stellungnahme ist von dem Antragsteller zusammen mit dem Grundantrag und den erforderlichen Bescheinigungen und Nachweisen bei der jeweils zuständigen Kreisstelle der Landwirtschaftskammer einzureichen.
Termine mit der Herdenschutzberatung können per E-Mail an herdenschutz@lwk.nrw.de oder telefonisch bei der Herdenschutz-Hotline unter 02945 989898 vereinbart werden. Es gilt weiterhin, dass der Antrag für Präventionsmaßnahmen vor der Auftragserteilung zur Umsetzung der Maßnahmen oder der Beschaffung benötigter Materialien zu stellen ist.
Weitere Informationen zum Herdenschutz in NRW sowie die aktuellen Antragsformulare zur Förderung von Präventionsmaßnahmen sind auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer NRW zu finden: https://www.landwirtschaftskammer.de/foerderung/laendlicherraum/wolf/index.htm.