Mit modernen Sehtestgeräten ist bei den Schuleingangsuntersuchungen des Gesundheitsamts eine digitale Auswertung der Ergebnisse möglich. Foto: Hannah Heyn / Märkischer Kreis
Märkischer Kreis. Aufmerksamkeit und Konzentrationsfähigkeit, visuelle Wahrnehmung, Zahlen- und Mengenverständnis, Sprachentwicklung und Hörvermögen: Bei der Schuleingangsuntersuchung ermittelt das Gesundheitsamt des Märkischen Kreises den aktuellen Entwicklungsstand von Kindern, die zum Schuljahr 2026/27 schulpflichtig werden.
Jährlich werden im Märkischen Kreis rund 4000 Kinder eingeschult. Aufgerufen sind alle Kinder, die zum Stichtag 30. September 2026 sechs Jahre alt sind. Um ihre Schulfähigkeit zu überprüfen, durchlaufen sie vorher die gesetzlich vorgeschriebene Schuleingangsuntersuchung des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes. Auf diese Weise ist es möglich, den Entwicklungsstand der Kinder zu erfassen und mögliche medizinische oder pädagogische Förderbedarfe frühzeitig zu erkennen.
Die ersten Schuleingangsuntersuchungen starten Ende August und finden möglichst zeitnah zum sechsten Geburtstag des Kindes statt. Vorab erhalten die Erziehungsberechtigten eine schriftliche Einladung des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes mit weiterführenden Informationen zum Verfahren und einem Fragebogen zur Gesundheit und zur Entwicklung des Kindes. Über einen QR-Code kann der Fragebogen vorab online ausgefüllt werden. Zum Termin mitbringen sollten die Erziehungsberechtigten das Vorsorgeheft, den Impfpass und Berichte zu Erkrankungen und Entwicklungsauffälligkeiten des Kindes. Die Einschulungsuntersuchung dauert in der Regel zwischen 30 und 60 Minuten.
Im Vordergrund steht der Vorsorgegedanke mit dem Ziel, Krankheiten oder anhaltende Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit frühzeitig festzustellen und die Schulfähigkeit aus körperlich-medizinischer Sicht zu beurteilen. Getestet werden aber auch Konzentrationsfähigkeit, Ausdauervermögen, Lern- und Leistungsbereitschaft sowie die Wahrnehmungsfähigkeit zum Erfassen von Lerninhalten und deren Umsetzung. Für das „schulfähige“ Kind sind ebenso sozial-emotionale Aspekte wie der Loslöseprozess von der Familie, die Gruppenfähigkeit und ein Regelverständnis maßgeblich.
Die Untersuchungen des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes werden von den erfahrenen Schulärztinnen und medizinischen Assistentinnen in den Beratungsstellen des Märkischen Kreises oder in den Grundschulen durchgeführt. Sie wenden dabei ein standardisiertes Verfahren nach den Vorgaben der Landeszentrale Gesundheit (LZG) an. Die erhobenen Daten werden anonymisiert an das LZG übermittelt und jährlich statistisch ausgewertet. Diese Daten geben Aufschluss darüber, wie es um die Gesundheit der Heranwachsenden zum einen im Märkischen Kreis zum anderen im Land NRW bestellt ist und dienen der Gesundheitsberichterstattung. Im Schulgutachten werden die Ergebnisse zusammengefasst und der aufnehmenden Schule die relevanten Untersuchungsergebnisse mitgeteilt.