Hemer. Nach dem Online-Kauf eines Staubsaugers sieht sich ein Hemeraner hohen Geldforderungen seines Zahlungsdienstleisters ausgesetzt. Die Polizei nimmt den erneuten Phishing-Betrugsfall zum Anlass, zu warnen: Wer sich im Internet auf Konten einloggt, der sollte genau prüfen, ob er seine Daten tatsächlich auf der echten Webseite eingibt.

Der Hemeraner wollte eigentlich bei einem bekannten Anbieter einen Staubsauger bestellen. Möglicherweise war er jedoch auf eine nachgebaute Fake-Seite geraten. Bezahlen sollte er per PayPal. Statt eine zweistellige Summe abzubuchen, wurde ihm zunächst ein dreistelliger Betrag gutgeschrieben und anschließend ein hoher vierstelliger Betrag in japanischen Yen abgebucht.

Woran erkennt man Fake-Shops: Früher enthielten sie auffällig viele Rechtschreibfehler. Doch die Betrüger lernen auch dazu und optisch sowie inhaltlich sind die Seiten kaum von ihren echten Vorbildern zu unterscheiden. Daher sollte man sich die im Browser-Fenster angezeigte URL-Adresse genau anschauen. Ausländische Länderdomains, an den Namen des Betreibers angehängte Ergänzungen oder fehlende oder ergänzte Buchstaben sollten misstrauisch machen. Schnäppchenangebote, die nur Stunden gelten, können ein weiteres Merkmal sein: So versuchen Betrüger, ihre Opfer zu unüberlegtem Handeln zu verleiten. Überhaupt sollten unschlagbar günstige Preise misstrauisch machen.

Auch Fake-Shops schmücken sich mit Prüfsiegeln. Doch auf den echten Seiten sind diese Prüfsiegel anklickbar und führen zu den Seiten der Qualitätstester. Außerdem verlangen die Betrüger Vorkasse, oftmals (aber nicht immer) auf ein ausländisches Konto. Beim Bezahlen sollte man keinen übersandten Links oder QR-Codes folgen, über die man sich angeblich zum Beispiel bei PayPal einloggen soll. Tatsächlich führen auch diese Links auf Fake-Seiten.

Wer seine Zugangsdaten dort eingibt, der öffnet den Betrügern Tür und Tor auf seine Daten. Für dieses „Angeln“ nach fremden Daten hat sich der Begriff „Phishing“ eingebürgert. Wer auf einen solchen Betrug hereingefallen ist, der sollte postwendend seine Zahlungsdienstleister informieren und Anzeige bei der Polizei erstatten.