Märkischer Kreis. Schülerinnen und Schüler, die mit ihrer Ausbildung im August oder September starten, sollten rechtzeitig BAföG beantragen. Bei späterer Antragstellung erfolgt die Zahlung erst ab dem Monat, in dem der Antrag beim Amt für Ausbildungsförderung eingegangen ist.

Grundsätzlich gilt: nichtbetriebliche Ausbildungen, die einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln, können nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gefördert werden. In der Regel gibt es BAföG allerdings nur für eine berufsqualifizierende Erstausbildung – doch das Gesetz lässt Ausnahmen zu.

Bildungsgänge, bei denen Schülerinnen und Schüler einen höheren Schulabschluss, jedoch keine Berufsqualifizierung erwerben, sind unter gewissen Voraussetzungen ebenfalls förderungsfähig.

Die Leistungen für Schülerinnen und Schüler werden als Zuschüsse gezahlt und müssen nicht zurückgezahlt werden. Schüler-BAföG ist vom Einkommen und Vermögen der Auszubildenden sowie in der Regel vom Einkommen der Eltern abhängig.

Kontakt und weitere Informationen können per Mail an bafoeg@maerkischer-kreis.de angefragt werden und sind auf der Homepage des Märkischen Kreises einzusehen unter dem Link https://t1p.de/47y4e.

Weitere Informationen über förderfähige Ausbildungen, erforderliche Antragsunterlagen und Formblätter sowie einen Link zur Online-Antragstellung für Schülerinnen und Schüler gibt es auf der Internetseite des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt.  https://www.xn--bafg-7qa.de/bafoeg/de/antrag-stellen/antrag-stellen_node.html

Bei Fragen zum so genannten Aufstiegs-BAföG können sich Interessierte an die Bezirksregierung Köln, Dezernat 49, wenden. Die Beratung und Antragsannahme erfolgt auch durch die Kammern der jeweiligen Berufsbereiche. Informationen und Antragsunterlagen hierzu sind unter www.aufstiegs-bafoeg.de zu finden.

Studierende an Fachhochschulen und Hochschulen finden ihre Ansprechpartner zum Thema Ausbildungsförderung bei den jeweiligen Studierendenwerken ihres Studienortes.