Hemer. Als Garten- und Landschaftspark wird der Sauerlandpark Hemer auch im November für Besucherinnen und Besucher geöffnet sein. Dabei gilt es, folgende Grundregeln auf dem Gelände zu beachten, die die neuste Corona-Schutzverordnung vorschreibt:
1. Gäste nutzen bergauf grundsätzlich die ZickZack-Wege, bergab die Treppen. Ausgenommen davon sind selbstverständlich Gäste mit Rollatoren, Kinderwagen oder Menschen mit Einschränkungen. Sie dürfen auch die ZickZack-Wege bergab nutzen. Aufgrund dessen kann es auf den ZickZack-Wegen zu Gegenverkehr kommen. Da Besucher deshalb gegebenenfalls die Mindestabstände nicht einhalten können, besteht auf den ZickZack-Wegen Maskenpflicht.
2. Für Eltern und für Kinder – ab dem Schuleintrittsalter – gilt auf allen Spielplätzen Maskenpflicht.
3. Im gesamten Jübergturm (Auf- und Abstieg) gilt eine Maskenpflicht.
4. Der Kiosk im Park der Sinne wird weiterhin an schönen Tagen geöffnet sein. Dort gibt es ausschließlich Speisen und Getränke zum Mitnehmen.
5. Erlaubt sind Besuchergruppen von maximal zehn Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten stammend.
6. Der Ticketshop des Parks ist zu den gewohnten Winteröffnungszeiten geöffnet.
7. Auch alle weiteren Regelungen der aktuellen Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen sind zu beachten.