Balve. Es ist schon ungewöhnlich, wenn ein Verein eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberuft. Dann weiß man, etwas besonderes muss besprochen werden. Das ist nun auch bei den St.-Sebastian-Schützen der Fall. Eine Entscheidung muss schnellstens gefällt werden und bedarf keines Aufschubs bis Ende Januar. Vorstand und Beirat der Schützenbruderschaft haben daher in der letzten Gesamtvorstandssitzung beschlossen, am Montag, 25. November, erstmals wieder seit mehreren Jahrzehnten eine außerordentliche Mitgliederversammlung durchzuführen.
Grund für diese Versammlung ist ein Antrag der Schießsportgruppe (SSG), den Vorstand und Beirat unterstützen und mitbegleiten. „Die SSG ist, wie Ihr wisst, sehr erfolgreich in ihren Sportbereichen Luftgewehr, Luftpistole und Blasrohr aktiv und stellt immer wieder Schützeninnen und Schützen als Teilnehmer oder Teilnehmerin bei regionalen und überregionalen Wettkämpfen bis hin zu deutschen Meisterschaften. Zudem leistet die SSG eine hervorragende Jugendarbeit, die weit über unsere Region hinaus viel Anerkennung und Resonanz findet.
Leider ist jedoch die elektronische Schießanlage des SSG-Schießstands mittlerweile nicht mehr zuverlässig und vollständig einsatzbereit. Aufgrund ihres Alters fallen immer mehr Einzelanlagen aus, für die mittlerweile weder Ersatzteile noch ein technischer Support des Herstellers mehr verfügbar sind. Damit ist die Durchführung des Schießbetriebs akut gefährdet, sodass die Durchführung des Schießtrainings, der Jugendarbeit und regionaler und überregionaler Wettkämpfe auf dem Schießstand – unter Umständen plötzlich und ohne zeitlichen Vorlauf – in Kürze unmöglich werden kann. Es besteht somit ,Gefahr im Verzug'“, schreibt Geschäftsführer Thomas Scholz.
Da der SSG nunmehr ein Angebot eines namhaften Herstellers für eine neue elektronische Schießanlage, die dem neuesten Stand der Technik entspricht und von nationalen als auch von europäischen Sportschützenverbänden für die Durchführung von Schießveranstaltungen zertifiziert ist, vorliegt, der Preis aber oberhalb der entsprechenden satzungsmäßigen Betragsgrenzen liegt, ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. Vorstand und Beirat befürworten die Anschaffung, insbesondere damit die ungestörte Weiterführung des Schießbetriebs so schnell wie möglich gewährleistet ist. Jetzt sind die Mitglieder an der Reihe, dieser außerordentlichen Investition zuzustimmen.
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Titelfoto: Der Schießstand ist in die Jahre gekommen und muss erneuert werden. Foto: Archiv