Neuenrade. So schön der goldene Herbst auch ist, er hat einen Nachteil: Die Laubbäume werfen die Blätter ab und fallen auf Straßen, Gehwege und weitere öffentliche Verkehrsflächen. Um Unfälle von Passanten zu vermeiden, erinnert die Stadt an die Räumpflicht. Kommt Regen zum Laub, können sich gefährliche Rutschbahnen entwickeln. Wie bei Schnee und Glätte gilt auch für Laub eine Räumpflicht des an den Gehweg und Fußwege angrenzenden Hauseigentümers bzw. Erbbauberechtigten. Dies ist in der Straßenreinigungssatzung der Stadtwerke Neuenrade geregelt.
Der überwiegende Teil der Neuenrader erfüllt seine Pflicht zur Gehwegreinigung. Einige allerdings beachten diese Regelung nicht und werden nochmals aufgefordert, der Pflicht zur Reinigung, hier Laubbeseitigung auf Gehwegen und angrenzenden Fußwegen, nachzukommen – damit niemandem etwas passiert.