Balve/Neuenrade. Die Bundestagsabgeordnete Bettina Lugk ruft alle heimischen Musikensembles, Vereine und Verbände auf, sich an der dritten Ausschreibung des Amateurmusikfonds zu beteiligen. Unter dem Motto „Teilhabe leben, Vielfalt stärken“ können sich Musikensembles und Organisationen bis zum 2. Februar 2026 mit kreativen Projekten auf eine Förderung durch den Amateurmusikfonds 3 bewerben. Der Bundesmusikverband Chor & Orchester (BMCO) bietet Interessierten umfangreiche Informationen und Beratungsformate.
Der Amateurmusikfonds wird vom Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Dr. Wolfram Weimer gefördert. Er unterstützt Chöre, Orchester, Bands, Musikvereine und -verbände, Kirchenmusikensembles sowie Organisationen aus dem Amateurmusikbereich dabei, neue Formate zu entwickeln, ihre Strukturen zu stärken und ihre Tätigkeit zukunftssicher aufzustellen.
„Der dritte Amateurmusikfonds ist ein weiterer Meilenstein für die 16,3 Millionen Menschen, die in ihrer Freizeit Musik machen. Er stärkt das, was unsere musikalische Landschaft im Kern ausmacht: Engagement, Vielfalt und gemeinsames Musizieren“, erklärt Bettina Lugk. „Mit dem Amateurmusikfonds können wir die Zukunft der Amateurmusik aktiv gestalten und weiterentwickeln – von der Nachwuchsgewinnung und -förderung über Ensembleentwicklung bis hin zu Neugründungen und kreativen, genreübergreifenden Kooperationen. Mein Dank gilt dem Kuratorium, dem Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestags, den Haushälterinnen & Haushältern der Fraktionen sowie dem Bundesbeauftragten für Kultur und Medien, die sich gemeinsam mit dem BMCO für eine Fortführung eingesetzt haben“, führt Bettina Lugk aus.
Die erneute Verankerung der Amateurmusikförderung im angespannten Bundeshaushalt ist ein gemeinsamer politischer Erfolg zahlreicher Akteurinnen & Akteuren, die sich auf allen Ebenen für den Wert des Musizierens in unserer Gesellschaft eingesetzt haben. Insgesamt werden in der kommenden Förderrunde 4,6 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Zu den Förderrichtlinien:
Für die Projektförderung antragsberechtigt sind gemeinnützige, aktive Amateurmusikensembles, Kirchengemeinden oder Bands sowie andere Organisationen der Amateurmusik.
1. Förderhöhe: Je nach Reichweite – lokale Projekte 2.500-8.000 Euro, überregionale Projekte mit besonderen Antragsvoraussetzungen 10.000-40.000 Euro
2. Antragsfrist: 02. Februar 2026
3. Projektlaufzeit: ab 01. Juni 2026 und bis maximal 30. September 2027
Eine unabhängige, fachkundige Jury entscheidet über die Förderung der Projekte. Projektanträge gelten dann als besonders förderfähig, wenn sie sich innovativ von der alltäglichen Arbeit abheben oder neue Wege gehen, um sich zukunftssicher aufzustellen.
Zu den geförderten Inhalten:
Gefördert werden Projekte, durch die ein Verein oder Verband neue Wege geht, sich neu aufstellt, sich für die Zukunft wappnet oder besondere künstlerische Projekte auf die Bühne bringt. Schwerpunkte sind dabei Nachwuchsgewinnung und -förderung, Ensemble- und Verbandsentwicklung, Ensemble-Neugründung sowie genreübergreifende Kooperationen und kreative Projekte.
Der Amateurmusikfonds besteht seit 2022 und schließt seitdem in der Kulturförderung die Lücke zu den bestehenden Bundeskulturfonds, aus denen die Amateurmusik vorher explizit ausgeschlossen war. Die Förderung des Bundes trägt der nationalen Bedeutung der Amateurmusik in Deutschland Rechnung und hilft beim nachhaltigen Erhalt unseres Immateriellen Kulturerbes.



