Balve. Der Rat der Stadt Balve wird sich in seiner Sitzung am Mittwoch, 11. Dezember, 17 Uhr, mit der Änderung der Satzung für die Friedhöfe der Stadt Balve beschäftigen. Dabei geht es um die Ruhefristen.
Wie die Friedhofsverwaltung nämlich festgestellt hatte, ist gerade in den vergangenen Jahren immer häufiger der Wunsch nach einer kürzeren Ruhefrist der Gräber herangetragen worden. Derzeit beträgt sie 30 Jahre. Da es gesetzlich auch möglich ist, unterschiedliche Ruhefristen für
verschiedene Altersgruppen für Erdbeisetzungen anzubieten und sich dann
diesen kürzeren Erdbestattungsfristen auch für Aschenbeisetzungen
anzuschließen, werden folgende Ruhefristen vorgeschlagen:
• für körperbestattete Verstorbene über 5 Jahren 30 Jahre;
• für körperbestattete Verstorbene unter 5 Jahren 20 Jahre;
• für aschenbestattete Verstorbene 20 Jahre
Vor zwei Jahren war zudem die Möglichkeit geschaffen, nach der Ruhefrist die Grabsteine auf einer dafür vorgesehenen Fläche aufstellen zu lassen. Das hat allerdings nicht so geklappt, wie vorgesehen, da der Bauhof dafür nicht die personellen Möglichkeiten hatte.
Nunmehr soll die Satzung dahingehend geändert werden, dass auch weiterhin die Möglichkeit besteht, Grabmale auf dieser Fläche aufstellen zu lassen zum Zwecke des ehrenden Gedenkens der Verstorbenen. Allerdings soll das durch das Aufsetzen auf einem vernünftigen Fundament geschehen. Das soll in Zukunft privat beauftragt und bezahlt werden.
Der Fachausschuss hatte diese Änderungen bereits abgesegnet und schlägt dieses auch dem Rat der Stadt Balve vor. kr