Balve. Der Rat der Stadt Balve votierte am Mittwoch für eine allgemeine Anhebung der Hebesätze für die Grundsteuer B aber gegen eine Differenzierung in zwei unterschiedliche Hebesätze für private und gewerblich genutzte Bauten und Flächen. Hintergrund ist die Grundsteuerreform und die daraus entstehenden Konsequenzen. Die Stadtverwaltung hat dem Rat der Sadt Balve vorgeschlagen den Hebesatz auf 950 Punkte anzuheben. Zuvor lag dieser seit 2024 bei 675 und davor seit 2013 bei 600 Punkten, erklärt Kämmerer Ralf Runte (Foto) im Gespräch mit der HÖNNE-ZEITUNG.
Die Anhebung resultiere aus der angestrebten Aufkommensneutralität nach der Grundsteuerreform. Aufkommensneutralität bedeutet, dass die Einnahmen aus der Grundsteuer von bisher rund 2,8 Millionen Euro nach der Reform nicht über-, aber auch nicht unterschritten werden sollen. Dies wäre aber der Fall, denn die bisher angesetzte Summe der den Grundsteuerbescheiden zugrundeliegenden Messbeträge liege entgegen der erwarteten rund 5 Millionen Euro bisher nur bei rund 3,3 Millionen Euro. Damit die Stadt Balve künftig kein Defizit erwirtschaftet, müssen also nach Ansicht der Verwaltung die Hebesätze hoch. Dies wurde nun im Rat beschlossen.
Auch wurde beschlossen, dass man keine zwei unterschiedlichen Hebesätze für private und gewerbliche Bebauung erheben wird. Die Rechtssicherheit sei hier noch nicht gewährleistet. Daher bleibt es zumindest für 2025 bei einem Hebesatz für alle. Es handele sich hierbei allerdings keineswegs um eine Steuererhöhung, lediglich die Verteilung falle künftig anders aus.
Mehr zu diesem komplexen Thema lesen Sie in der nächsten Print-Ausgabe der HÖNNE-ZEITUNG. DP
Ich würde gerne mal die Details sehen, wie genau diese Aufkommensneutralität gewahrt wird und sich das Steueraufkommen auf die privaten und gewerblichen Immobilien verteilt.
Für mein privates Eigenheim werde ich nach meinen Berechnungen ca. 60% mehr Grundsteuer B abführen müssen. Sowohl Wert als auch Hebesatz steigen nicht unerheblich.
Ist das ein Einzelfall oder gibt es hier eine generelle Schieflage? Die Transparenz fehlt.
Bleibt zu hoffen, dass die Steuer“reform“ gerichtlich notfalls bis ganz nach oben geklärt wird.
Wie schon im Artikel angekündigt wird sich unser Redakteur in der Print-Ausgabe, die am 9. Januar erscheint, ausführlich mit dieser Thematik beschäftigen. Die Redaktion