Balve. (R.E.) Riesige Freude bei der Schützenbruderschaft Balve. Denn ihr Rechtsanwalt hat ihnen mitgeteilt, dass das Landgericht Arnsberg die Klage von PK-Fit abgewiesen hat. Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, aber die Schützen gehen davon aus, dass die Firma nicht in die Berufung geht. Die Auslagen, die der Schützenbruderschaft St. Sebastian Balve durch den Prozess entstanden sind in Höhe von 3.500 Euro, gehen zu Lasten des unterlegenen Klägers.

Wie die HÖNNE-ZEITUNG bereits berichtete, wollte das Unternehmen von der Schützenbruderschaft St. Sebastian Balve 60.000 Euro vor dem Landgericht Arnsberg erstreiten, weil der Vorstand für eine angeblich vertraglich vereinbarte Radsport-Veranstaltung in der Balver Höhle keine Genehmigung erteilt hatte.

„Erst einmal war ich sprachlos, als ich die Nachricht von unserem Anwalt erhalten habe, dass das Gericht die Klage abgewiesen hat. Uns ist natürlich ein riesiger Stein vom Herzen gefallen“, erklärte Geschäftsführer Thomas Scholz gegenüber unserer Zeitung.

Der Fall: Für das Indoorcycling 2018 gab es für PK-Fit Sports & Event Group keine Erlaubnis von der Bruderschaft, die daraufhin auf Schadenersatz verklagt wurde. Diese Forderung ist jetzt wohl endgültig vom Tisch, auch wenn der unterlegene Kläger noch in Berufung gehen kann. Denn der Richter des Landgerichts Arnsberg sieht das Recht eindeutig auf Seiten der Schützenbruderschaft Balve, die von Anfang an sicher war, dass sie die gerichtliche Auseinandersetzung mit PK-Fit für sich entscheiden wird.

Der Grund: „Es gab nie einen Vertrag, auf den sich die Firma berufen konnte. Zudem haben wir frühzeitig darauf hingewiesen, dass die Veranstaltung nicht mehr durchführbar ist in der Höhle, weil es großen Ärger wegen der Lärmbelästigung gegeben hat“, so die Schützenbruderschaft Balve.