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Balve/Menden. (R.E.) Die Jungfernfahrt eines 31-jährigen Mendeners mit seiner Honda endete am Donnerstagmorgen vor den Schranken des Amtsgerichts Menden. Der Grund: Der Angeklagte war im Juni mit seinem Kraftrad auf dem Weg von der Grübeck nach Eisborn, als er von zwei Polizeibeamten kontrolliert wurde. Da er keine Papiere bei sich hatte, fuhren sie mit ihm zur Firma. Hier stellte sich allerdings heraus, dass es sich bei seiner polnischen Fahrerlaubnis um eine Totalfälschung handelte, wie die Richterin das laminierte DIN-A4-Hochglanzpapier nannte, auf dem zu lesen war: „Driver´s Lincene“.

Als der 31-Jährige gefragt wurde, wie er an den gefälschten Führerschein gekommen sei, redete er nicht lange um den heißen Brei herum, sondern gab an, mit seinem polnischen Cousin gesprochen zu haben. Da er der polnischen Sprache mächtig sei, habe er sich dazu entschlossen, im Jahr 2017 für 14 Tage nach Polen zu reisen, eine Fahrschule zu besuchen und die Prüfung abzulegen. Immer in dem guten Glauben, der polnische Führerschein, für den er 2.400 Euro bezahlt hatte, sei auch in Deutschland gültig.

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Dem war aber nicht so. Unabhängig davon, dass es sich um ein gefälschtes Papier handelte, hätte der naive Mendener ohnehin in Deutschland nur dann die Chance auf einen neuen Führerschein bekommen, wenn er sich der MTU gestellt hätte. Die MPU – Medizinisch-Psychologische Untersuchung (abgekürzt: MPU) – beurteilt in Deutschland die Fahreignung des Antragstellers. Im Volksmund mit dem herabsetzenden Begriff „Idiotentest“ belegt, lautet die gesetzliche Bezeichnung „Begutachtung der Fahreignung“ (entsprechend: Begutachtungsstelle für Fahreignung). Die MPU gibt es seit 1954 in Deutschland. Sie stellt eine Prognose zur Verkehrsbewährung des Antragstellers und dient als Hilfe für Fahrerlaubnisbehörden zur Vorbereitung der Entscheidung über die Entziehung und Neuerteilung der Fahrerlaubnis.

Die MPU war für den Mendener, der in den Jahren von 2007 bis 2011 mehrfach ohne Führerschein und alkoholisiert gefahren und mit einer Freiheitsstrafe auf Bewährung belegt worden war, eine so hohe Hürde, dass er sein Heil in einem polnischen Führerschein suchte. Nachdem der Staatsanwalt ihm fahrlässige Führung eines Fahrzeugs ohne Fahrerlaubnis und Versicherungsschutz vorgeworfen hatte, und das Verfahren wegen Urkundenfälschung vorläufig eingestellt worden war, fällte die Richterin das Urteil. Und zwar im Beisein der 9. Klasse der Städtischen Hauptschule Balve, die zu Gast im Amtsgericht Menden war.

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Im Namen des Volkes verurteilte die Richterin den 31-jährigen Kraftradfahrer aus Menden zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.050 Euro, die er in Raten abstottern darf. In ihrer Urteilsbegründung warf sie dem Angeklagten vor, dass er hätte wissen müssen, dass der polnische „Lappen“ in Deutschland keine Gültigkeit besitzt. Bevor er nach Polen gereist sei, um hier aus Kostengründen und unter Umgehung der MPU an eine Fahrerlaubnis zu gelangen, hätte er einen Anwalt in Deutschland konsultieren müssen. Auf Grund seiner Vorstrafen sei die Geldstrafe angemessen, betonte die Richterin. Da Staatsanwaltschaft und Angeklagter mit dem Urteil leben können, wurde noch im Amtsgericht auf Rechtsmittel verzichtet. Somit ist der Fall erledigt.

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