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Balve/Neuenrade/Märkischer Kreis. (pmk) Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in Nordrhein-Westfalen hat ein Betretungsverbot für Kindertageseinrichtungen erlassen und die Schließung aller Schulen in NRW beschlossen. Durch diese Maßnahmen soll die Ausbreitung des Corona-Virus verlangsamt werden. Hier die neuen Regelungen auf einen Blick:

Ab sofort dürfen Jungen und Mädchen nur noch dann in Einrichtungen und der Tagespflege betreut werden, wenn die Eltern beziehungsweise der alleinerziehende Elternteil keinerlei andere Möglichkeit der Betreuung sicherstellen kann und es sich um Kinder bestimmter Schlüsselpersonen handelt, die beruflich in sogenannten „kritischen Infrastrukturen“ tätig sind. Das müssen sie bei der jeweiligen Einrichtung nachweisen. Einen entsprechenden Vordruck zum Einreichen beim Arbeitgeber, erhalten Eltern von ihrer Kindertageseinrichtung oder ihrer Kindertagespflegeperson. Auch ein Fragebogen zur Klärung gesundheitlicher Fragen wird dort ausgehändigt.

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Bei Fragen zur Betreuung können sich Betroffene zwischen 8 und 15 Uhr telefonisch oder per E-Mail an das Jugendamt des Märkischen Kreises wenden: 02351/966 -5854 oder kitaportal@maerkischer-kreis.de.

Schlüsselpersonen sind Angehörige von Berufsgruppen, deren Tätigkeit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens dient.
Folgende Sektoren gehören zur kritischen Infrastruktur:

Sektor Energie
Strom, Gas, Kraftstoffversorgung (inklusive Logistik)
insbesondere Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze

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Sektor Wasser, Entsorgung
Hoheitliche und privatrechtliche Wasserversorgung
insbesondere Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze

Sektor Ernährung, Hygiene
Produktion, Groß-und Einzelhandel (inklusive Zulieferung, Logistik)

Sektor Informationstechnik und Telekommunikation
insbesondere Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze

Sektor Gesundheit
insbesondere Krankenhäuser, Rettungsdienst, Pflege, niedergelassener Bereich, Medizinproduktehersteller, Arzneimittelhersteller, Apotheken, Labore

Sektor Finanz- und Wirtschaftswesen
insbesondere Kreditversorgung der Unternehmen, Bargeldversorgung, Sozialtransfers. Personal der Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes (insbesondere Auszahlung des Kurzarbeitergeldes)

Sektor Transport und Verkehr
insbesondere Betrieb für kritische Infrastrukturen, öffentlicher Personennah- und Personenfern- und Güterverkehr. Personal der Deutschen Bahn und nicht bundeseigenen Eisenbahnen zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes.
Personal zur Aufrechterhaltung des Flug- und Schiffsverkehrs

Sektor Medien
insbesondere Nachrichten- und Informationswesen sowie Risiko-und Krisenkommunikation. Sektor staatliche Verwaltung (Bund, Land, Kommune).
Kernaufgaben der öffentlichen Verwaltung und Justiz, Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Justizvollzug, Veterinärwesen, Lebensmittelkontrolle, Asyl- und Flüchtlingswesen einschließlich Abschiebungshaft, Verfassungsschutz, aufsichtliche Aufgaben sowie Hochschulen und sonstige wissenschaftlichen Einrichtungen, soweit sie für den Betrieb von sicherheitsrelevanten Einrichtungen oder unverzichtbaren Aufgaben zuständig sind. Gesetzgebung/Parlament

Sektor Schulen, Kinder- und Jugendhilfe, Behindertenhilfe
Sicherstellung notwendiger Betreuung in Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung

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