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Balve. (R.E.) Der Chef der UWG-Fraktion Lorenz Schnadt, der gestern noch im Gespräch mit Bürgermeister Hubertus Mühling und seinen beiden Kollegen Alexander Schulte (CDU) und Cay Schmidt (SPD) dafür plädierte – ebenso wie die anderen drei Teilnehmer der Telefon-Konferenz –  die Ratssitzung am morgigen Mittwoch abzuhalten, hat heute Abend einen Brandbrief an Stadtoberhaupt Mühling geschrieben. In seinem Schreiben bittet er den Bürgermeister, die Sitzung zu streichen.

Hier das Schreiben des UWG-Fraktions-Vorsitzenden im Wortlaut: „Im Rahmen der gestrigen Telefonkonferenz war ich mir noch sicher, dass eine Ratssitzung vertretbar ist. Da sich die Lage aber täglich, wenn nicht sogar stündlich ändert, bin ich jetzt aber aufgrund aktueller Informationen zu der Überzeugung gelangt, dass eine Ratssitzung unter den Vorzeichen der Corona-Pandemie nicht zu verantworten ist.

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Kurze Zeit nach unserer Telefonkonferenz sagte der Ministerpräsident des Landes NRW, Herr Armin Laschet: „Es geht um Leben oder Tod.“ Kurz danach wurden quasi alle öffentlichen Veranstaltungen verboten und sogar die Spielplätze geschlossen, um eine Übertragung zu verhindern bzw. zu erschweren. Insofern kann eine Ratssitzung nur dann in Betracht kommen, wenn das Ansteckungsrisiko quasi null ist und die Veranstaltung überragenden öffentlichen Interessen dient.

Nach den Empfehlungen des RKI ist eine Ansteckung nur dann unwahrscheinlich, wenn ein Abstand von mindestens zwei Metern gewahrt wird und nicht länger als fünfzehn Minuten dauert. Dies ist bei einer Ratssitzung schlicht unmöglich. Dazu kommt, dass eine nicht unerhebliche Anzahl von Ratsmitgliedern zu den sogenannten Risikogruppen gehört. So sind in meiner Fraktion vier Ratsmitglieder älter als 60 Jahre, in der SPD ist es gar die Hälfte, bei der CDU sind es auch einige.

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Da diesen Personen grundsätzlich von der Teilnahme an Veranstaltungen dringend abgeraten wird, würde sich unter den aktuellen Vorzeichen auch die grundsätzliche Frage der Beschlussfähigkeit stellen. Von daher bitte ich Sie, die Ratssitzung auf einen späteren Termin zu verschieben. Die Tagesordnung gebietet keine besondere Eile, die eine Gefährdung der Gesundheit rechtfertigt. Die Kurzfristigkeit meiner Eingabe ist alleine der aktuellen Informationsverdichtung geschuldet. Dies bitte ich zu entschuldigen“.

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