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Menden. Erst seit einigen Tagen im Amt, muss Bürgermeister Dr. Schröder die in Menden bisher geltende Regelung zur Maskenpflicht in bestimmten ausgewiesenen Bereichen korrigieren, und zwar auf Hinweis des Verwaltungsgerichtes. „Die Maskenpflicht hat offenbar bei vielen Mitbürgerinnen und Mitbürgern für Verwirrung gesorgt“, sagt Bürgermeister Dr. Roland Schröder. „Wir mussten jedoch eine rechtssichere Lösung für die Maskenpflicht in der Innenstadt und in Lendringsen finden.“

Neben den Rückmeldungen aus der Bevölkerung hat es auch eine Klage gegeben. „In diesem Zusammenhang hat uns das zuständige Verwaltungsgericht empfohlen, die Regelungen anzupassen und die Verhältnismäßigkeit des Masketragens stärker zu berücksichtigen“, so Schröder. Deshalb wurden feste Zeiträume festgelegt, in denen die Maskenpflicht gilt. „Wir können nachvollziehen, dass es keinen Sinn macht, die Bürgerinnen und Bürger nachts um 1 Uhr dazu zu verpflichten, eine Maske zu tragen, wenn kaum jemand sonst unterwegs ist. Wir haben uns daher auch entschieden, Straßen nach unterschiedlichen Nutzungen zu gruppieren und entsprechend nachvollziehbare Zeiten festzulegen. Für klassische Schulwege gilt daher 7 bis 17 Uhr und für die Einkaufsbereiche 8 bis 19 Uhr.“

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Forderungen nach einem klaren und transparenten Vorgehen in der Pandemie könne er selbstverständlich verstehen, so Schröder weiter. „Wir sind natürlich daran interessiert, Vorgaben zu machen, die jeder verstehen und nachvollziehen kann. Die Entwicklung der Pandemie hat uns aber gezeigt, dass das nicht immer möglich ist. Es hat sich bei vielen Maßnahmen erst später gezeigt, ob sie wirklich zielführend sind oder eben nicht. Hier bitte ich um Vertrauen, dass wir alles daransetzen, damit wir gemeinsam auch diese schwere Zeit überstehen.“

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