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Hemer. Weil er für 200 Euro Boxen über ein Online-Portal verkaufen wollte, sollte ein Hemeraner in dieser Woche zunächst einmal 300 Euro bezahlen. Die Masche ist als „Vorkasse-Betrug“ bekannt. Der Hemeraner bot die Lautsprecherboxen über einen Online-Marktplatz an. Ein Interessent meldete sich und wollte die Ware ungesehen kaufen. Er gab an, ein Transportunternehmen zu beauftragen, die Boxen abzuholen. Dann würde er das Geld auszahlen. Vorher sollte der Verkäufer jedoch auf einen Link klicken, sich registrieren, 100 Euro „Postversicherungsgebühr“ zahlen und einen Code kaufen. Weil der Hemeraner sich weigerte, drohte ihm der angebliche Kaufinteressent mit einer Vertragsstrafe in Höhe von 95.000 Euro oder einer Freiheitstrafe von bis zu fünf Jahren. Der Hemeraner blieb hart, verweigerte die Zahlungen und erstattete Anzeige wegen Betrug bei der Polizei.

Die warnt immer wieder vor den Vorkasse-Betrügern. Typisch ist, wie in diesem Fall, dass die Täter Dinge ungesehen kaufen und eine Spedition oder einen Abholer beauftragen. Dafür sollen die Käufer vorab zahlen. Wer das Geld überweist, der wartet allerdings vergeblich auf den Transporteur. (cris)

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